Insekten in Lebensmitteln

Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel (= Novel Foods) müssen einer einheitlichen Sicherheitsbewertung unterworfen werden, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden können. Neuartige Lebensmittel dürfen keine Gefahr für die Verbraucherin und den Verbraucher darstellen und nicht irreführend sein. Weiters dürfen sie sich von herkömmlichen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die sie ersetzen sollen, nicht so unterscheiden, dass ihr normaler Verzehr Ernährungsmängel für die Verbraucherin und den Verbraucher zur Folge hätte.

Zugelassene Insekten

Derzeit sind in der EU folgende Insekten als neuartige Lebensmittel zugelassen:

  • Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren, getrocknet und pulverförmig sowie als teilweise entfettetes Pulver
  • Locusta migratoria (Wanderheuschrecke), gefroren, getrocknet und in Pulverform
  • Gefrorene, getrocknete und pulverförmige sowie mit UV-Licht behandelte Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)
  • Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer), gefroren, als Paste, getrocknet und in Pulverform

Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung

Nach Angaben der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA sind etwa 2-4 % der erwachsenen Bevölkerung und bis zu 8-9 % der Kinder von Lebensmittelallergien betroffen. Die EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung enthalten daher eine Liste von 14 Allergenen, die gekennzeichnet werden müssen (z. B. Eier, Milch, Fisch, Krustentiere usw.). Dies soll es Menschen mit Lebensmittelallergien ermöglichen, sich darüber zu informieren, ob Produkte Zutaten enthalten, auf die sie empfindlich reagieren.

Die EFSA kam zu dem Schluss, dass der Verzehr der bewerteten Insektenproteine potenziell zu allergischen Reaktionen führen kann. Dies kann insbesondere bei Personen mit bereits bestehenden Allergien gegen Krebstiere, Hausstaubmilben und in einigen Fällen gegen Weichtiere der Fall sein.

Daher wird in der Zulassung dieses neuartigen Lebensmittels diese Frage geklärt und es werden spezifische Kennzeichnungsvorschriften für die Allergenität festgelegt: Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet z. B. „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“. Es muss zudem der Hinweis vorhanden sein, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

In welchen Lebensmitteln Insekten verwendet werden dürfen

Die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln ist EU-weit gesetzlich geregelt. In den entsprechenden Verordnungen der EU ist in Tabelle 1 angegeben, in welchen Lebensmitteln und in welchen Mengen diese Insekten verwendet werden dürfen. In Tabelle 2 sind die genauen Spezifikationen angegeben, welche Merkmale/Zusammensetzung die aus Insekten gewonnenen neuartigen Lebensmittel aufweisen müssen,  z. B. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0005

Die Einfuhr von Insekten als Lebensmittel in die EU ist aus Kanada, Schweiz, Südkorea, Thailand und Vietnam gestattet: Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 (Anhang XV)

Wahlfreiheit der Konsument:innen

Ob sie Insekten essen wollen oder nicht, liegt in der Entscheidung der Verbraucher:innen. Die Verwendung von Insekten als alternative Proteinquelle ist nicht neu und Insekten werden in vielen Teilen der Welt regelmäßig gegessen.

Es ist davon auszugehen, dass Lebensmittel mit gezüchteten Insekten als Zutat ausschließlich von Personen gekauft werden, die diese auch wirklich konsumieren wollen. Da die Zucht der Insekten sehr aufwändig ist, stellen gezüchtete Insekten nicht billige Zutaten dar und sind derzeit wohl Nischenprodukte. Daher sind Ängste, dass Insekten in Lebensmittel einfach hineingegeben werden und dadurch an Kunden geraten, die diese nicht verzehren wollen, zwar nachvollziehbar, aber aus unserer Sicht einerseits durch den erwähnten Kostenfaktor, aber auch durch die verpflichtende Kennzeichnung und dadurch die damit einhergehende Transparenz an die Kund:innen, unbegründet. Des weiteren ist davon auszugehen, dass konkret diese Produkte verstärkt an Zielgruppen beworben werden.

Laut Welternährungsorganisation FAO sind Insekten als Nahrungsmittel im 21. Jahrhundert aufgrund der steigenden Kosten für tierisches Eiweiß, der unsicheren Ernährungslage, der Umweltbelastungen, des Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Nachfrage nach Eiweiß von besonderer Bedeutung. Daher müssen alternative Lösungen zur konventionellen Tierhaltung gefunden werden. Der Verzehr von Insekten leistet daher einen positiven Beitrag zur Umwelt, zur Gesundheit und zum Lebensunterhalt. Die FAO weist auch darauf hin, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Faser- und Mineralstoffgehalt sind. Daher sind sie eine alternative Proteinquelle, die den Übergang zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung erleichtert.

Weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier:

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel/neuartige_lm/Insekten_als_Lebensmittel.html

https://food.ec.europa.eu/safety/novel-food/authorisations/approval-insect-novel-food_en

Aktualisiert: 13.02.2025