Informationen zu Futtermittel

Futtermittel stellen eine wichtige Grundlage für die Erzeugung unserer Nahrungsmittel tierischen Ursprungs dar. Auch im Heimtierbereich ist eine für die Tiere artgerechte Fütterung von großer Bedeutung. Einwandfreie Futtermittel sind die Voraussetzung für gesunde und leistungsfähige Tiere.

Die Überwachung und Analyse von Futtermitteln am österreichischen Markt ist eine unserer zentralen Aufgaben, die von unserem Institut für Tierernährung und Futtermittel übernommen wird. Durch das vielfältige Untersuchungsangebot können mögliche Gefährdungen für Mensch, Tier und Umwelt frühzeitig erkannt und verhindert werden.  

Im Futtermittelbericht (siehe Downloads am Ende dieser Seite) finden Sie in kompakter Form alle relevanten Informationen zur amtlichen Kontrolle und zu möglichen Risiken bei Futtermitteln sowie diverse Untersuchungszahlen zum Thema.

Jede Person bzw. jedes Unternehmen, das Futtermittel in irgendeiner Weise in Verkehr bringt, muss sich vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) registrieren lassen. Hier finden Sie diesbezüglich weitere Informationen sowie das aktuelle Register registrierter/zugelassener Futtermittelunternehmen.

Futtermittel-Risikolandkarte

Die Risikominimierung entlang der Lebensmittelkette (from field to fork) und die Ernährungssicherung bilden, unserer strategischen Grundausrichtung entsprechend, einen wichtigen Fokus.

Gemäß dem Wirkungsziel "Ernährungssicherung und Sicherung einer nachhaltigen, umweltgerechten landwirtschaftlichen Produktion" legt unser Institut für Tierernährung und Futtermittel durch integrative Risikoanalyse (Risikobewertung) ein besonderes Augenmerk auf die Beherrschung von Risiken in der Futtermittelkette.

Um das Gefahren- und Risikospektrum übersichtlich darzustellen, wurde eine Risikolandkarte erstellt. Diese soll auch weiterhin über die Risikosituation in Österreich informieren, aber auch die Planung von strategischen Initiativen und Maßnahmen in den Bereichen Kontrolltätigkeit, Forschung, Ressourcenplanung oder Kommunikation unterstützen.

RASFF

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF Rapid Alert System for Food and Feed) ist eine zentrale Informationsplattform für die nationalen Behörden aller EU-Mitgliedstaaten über aktuelle Risiken am Lebens - und Futtermittelsektor. Wir sind bereits seit 2002 RASFF Kontaktstelle für Futtermittel (Wien) und seit 2007 nationale Kontaktstelle für Lebensmittel (Salzburg).

Die einzelnen Meldungen zu Lebensmittel und Futtermittel können in anonymisierter Form auf dem öffentlich zugänglichen RASFF Portal der Europäischen Kommission abgerufen werden. Ziel ist die Information über die wichtigsten und aktuellen Risiken am Futtermittelsektor im EU Raum.

Eiweiß-Futtermittel

Wie im gesamten europäischen Raum herrscht auch in Österreich eine Unterversorgung am Sektor der Eiweißfuttermittel. Eiweißfuttermittel wie beispielsweise Soja, Raps oder Sonnenblumen sind zur Produktion tierischer Lebensmittel (Eier, Fleisch und Milch) unverzichtbar und müssen zum Teil aus Übersee importiert werden.

Die größten Anbaugebiete für Soja befinden sich aktuell in den USA, Brasilien und Argentinien aber auch in Kanada und anderen südamerikanischen Ländern (Paraguay, Uruguay und Bolivien).

Importe nach Österreich

Jährlich werden werden in etwa 500.000 Tonnen Soja und Sojaschrot, vorwiegend aus Südamerika  (Argentinien, Brasilien) und Nordamerika (USA) vor allem für die Bedarfsdeckung in der Schweine- und Geflügelhaltung importiert. In den vergangen Jahren hat sich die Versorgungssituation von Soja in Österreich laufend verbessert. Lag die Produktion an Sojabohnen im Jahr 2000 noch bei knapp 33.000 Tonnen, so werden im Jahr 2020 bereits über 202.000 Tonnen in Österreich produziert. Dennoch will sich Österreich im Zuge der "Eiweißstrategie 2020+" unabhängiger von Importen machen. Ein Ziel ist, die heimische Soja-Produktion weiter auszubauen um die Importe bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Derzeit stammen ca. ein Fünftel aller Eiweißquellen aus Importen. 

Anbau von Sojabohnen in Österreich

Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Österreich grundsätzlich verboten. In den USA, einem bedeutenden Sojalieferanten, nahm im Jahr 2021 die Anbaufläche für GV-Soja 95 % ein. Die verfügbare Fläche für GV-freie Sojabohnen sank damit auf 5 % (Quelle: Transgen.de).

Mit dem allgemeinen Anstieg der gentechnikfreien Produktion in Österreich nahm zugleich auch der Sojaanbau in den letzten Jahren stark zu. Die Anbaufläche von Soja beträgt im Jahr 2021 laut Statistik Austria in etwa 75.700 ha. Österreich ist damit der fünft größte Sojaproduzent in der EU und macht große Schritte in Richtung Unabhängigkeit von Sojaimporten.

Als Eiweißträger für Futtermittel gedeihen in unseren Klimazonen neben der Sojabohne auch andere Leguminosen wie Körnererbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Rotklee und Luzernen. Zudem bilden Nebenprodukte der ölverarbeitenden Industrie, wie Extraktionsschrote und Presskuchen von Ölfrüchten (Soja, Raps, Sonnenblumen) sowie die Trockenschlempe (auch DDGS bezeichnet) aus der Alkoholgewinnung, wertvolle Eiweißfuttermittel. Die größte heimische Eiweißquelle stellt allerdings das Grünland dar.

Gentechnikfreie Sojaproduktion in Österreich

Durch die Codex Richtlinie „Gentechnikfreie Produktion“ können in Österreich über private Gütesiegelprogramme Lebensmittel mit der Aufschrift „Gentechnikfrei produziert“ ausgelobt werden. Seit 2010 ist die gesamte österreichische Milchproduktion auf gentechnikfreie Produktion umgestellt, wie auch seit Beginn 2012 die österreichische Legehennen Haltung. Auch in der Schweinemast- und Mastgeflügelproduktion hat sich die Nachfrage nach gentechnikfreien Futtermitteln stark erhöht.

Um den Auflagen zu entsprechen, dürfen ausschließlich GVO-freie (von gentechnisch veränderten Organismen freie) Futtermittel gefüttert werden. Limitierend bei GVO-freien Futtermitteln sind vor allem Eiweißfuttermittel und im Speziellen Sojabohnen, die derzeit überwiegend aus Brasilien, aber auch von der heimischen Produktion bezogen werden. GVO-freie Futtermittel dürfen nur einen maximalen GVO-Anteil von 0,9 % aufweisen. Bei einem GVO-Anteil von über 0,9 % ist das Futtermittel GV-deklarationspflichtig und darf folglich nur noch für die konventionelle Fütterung verwendet werden.

GVO in Futtermitteln

Für das Inverkehrbringen von Futtermittel, die GVO (gentechnisch veränderte Organismen) enthalten, sind in der Europäischen Union genaue Kennzeichnungsrichtlinien vorgesehen. Futtermittel, die zugelassene GVO enthalten oder aus zugelassenen GVO hergestellt werden, müssen gekennzeichnet werden. Das gilt nicht für Futtermittel, die maximal 0,9 % gentechnisch verändertes Material einer Kulturart enthalten, sofern dieses Vorkommen zufällig und technisch unvermeidbar ist (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).

Gentechnisch veränderte Futtermittel dürfen auch ohne Zulassung in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, sofern sie den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 619/2011 entsprechen. Voraussetzung dafür ist eine dementsprechende Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und ein maximaler Anteil von 0,1 % GVO.

Für alle anderen nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen existiert kein Schwellenwert. Auch Spuren solcher GVO in Futtermittelmitteln oder in daraus hergestellten Produkten werden nicht toleriert. Der Grund für diese Regelung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gesundheitsrisiken.

Für die Produktion von Futtermitteln aus biologischer Landwirtschaft sind GVO generell verboten, für zufällige bzw. unvermeidbare Beimengungen von GVO wird ein Gehalt von höchstens 0,9 % toleriert.

Die Kontrolle der Futtermittel in Österreich auf nicht zugelassene GVO betrifft vor allem die Kennzeichnung von Soja, Mais und Raps. Auf Basis eines risikobasierten Kontrollplans wird die Probenzahl für diese GVO-Untersuchungen jährlich angepasst. Des Weiteren erfolgen im Anlassfall Kontrollen auf gentechnisch veränderten Reis, Leinsamen, Kartoffel, Zuckerrüben und Baumwolle.

Untersuchungen von Futtermittel auf GVO zwischen 2018 bis 2020:

Jahr Anzahl der Untersuchungen Beanstandungen
2018 192 2
2019 143 2
2020 177 2

 

Weitere Informationen zu Gentechnisch veränderten Organismen finden Sie hier.

Insekten als Futtermittel

Mangelnde Eiweißversorgung

Die Verfütterung von „Tiermehl“, -korrekt geht es um aus Säugetieren gewonnene verarbeitete tierische Proteine an Nutztiere - wurde mit Verordnung (EG) 999/2001 Anfang dieses Jahrtausends verboten. (Dieses Verbot gilt nicht für die Verfütterung an Heimtiere) Unabhängig von der ethischen Diskussion wurde damit ein Mangel in der Eiweißversorgung landwirtschaftlicher Nutztiere ausgelöst. Dieser konnte bislang nur bedingt mit pflanzlichen Eiweißquellen ausgeglichen werden. Die Supplementierung mit synthetischen Aminosäuren hat diese Situation zwar entschärft, der jährlich steigende globale Fleischkonsum und damit der erhöhte Bedarf an Futtereiweiß haben aber dennoch dazu geführt, dass mittlerweile von einer Eiweißlücke gesprochen wird – insbesondere in der Versorgung von Schweinen, Geflügel und in der Aquakultur.

Insekten als mögliche Eiweißquellen

Eine Möglichkeit der Bereitstellung von Eiweiß in vor allem für Fische und Geflügel vorteilhafter Zusammensetzung stellen Insekten dar. Die Hauptbestandteile der Trockenmasse von Insektenlarven bilden Fett und Protein im Verhältnis von etwa 1:1. Bei den Aminosäuren zeigt sich ein vorteilhaftes Verhältnis von Lysin: Methionin, sowie bei gewissen Arten ein auffällig hoher Gehalt der Fettsäure Laurinsäure (C 12:0). Erste größere Initiativen und Projekte in dieser Richtung wurden in Europa um etwa 2012 gestartet, die Diskussion im Zuge der Rechtsetzung in Brüssel begann mit 2013.

Auch die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat in einem Bericht aus dem Jahr 2015 zum Einsatz von Insekten als Futtermittel Stellung bezogen (EFSA-Journal 2015; 13 (10): 4257). Seit Beginn der Diskussion konnte ein steigendes Interesse der Fachöffentlichkeit, unter anderem auch in Österreich, verzeichnet werden. Daher sah sich auch die Europäische Kommission dazu veranlasst, mit der  Verordnung (EU) 2017/893 den bestehenden rechtlichen Rahmen der TNP-Verordnung (tierische Nebenprodukte) dahingehend anzupassen, dass auch Insekten in Form von verarbeitetem tierischen Protein in der Nutztier-Fütterung eingesetzt werden können. Der Einsatzbereich von Insekten ist seit 2021 für alle Nutztiere außer Wiederkäuer zugelassen, wobei die Auswahl der Insekten begrenzt wurde.

Folgende Insekten können als Ausgangsmaterial für verarbeitete tierische Proteine dienen:

  • Soldatenfliege (Hermetia illucens)
  • Stubenfliege (Musca domestica)
  • Mehlkäfer (Tenebrio molitor)
  • Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) 
  • Heimchen (Acheta domesticus)
  • Kurzflügelgrille (Gryllodes sigillatus)
  • Steppengrille (Gryllus assimilis)

Umsetzung & Probleme

Ein wesentliches Problem in der praktischen Umsetzung der Insektenproduktion besteht darin, dass Insekten futtermittelrechtlich als Nutztiere betrachtet werden und daher auch nur analog zu diesen gefüttert werden dürfen. Das bedeutet, dass potenziell bei Insekten einsetzbare Substrate, wie Kompost, Speiseabfälle, tierische Ausscheidungen (Kot) oder andere organische Reststoffe nicht verwendet werden dürfen, da sie futtermittelrechtlich entweder ausdrücklich verboten sind oder andere Anforderungen für Nutztierfuttermittel nicht erfüllen. Dieser Umstand führt zu verhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich zu etablierten pflanzlichen Eiweißquellen.

Futtermittelzusatzstoffe Information und Zulassungsverfahren

Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, jedoch selbst keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind. Sie werden nach ihren Funktionen in folgende Kategorien eingeteilt: 

Technologische Zusatzstoffe: Konservierungsstoffe, Stabilisatoren, Antioxidantien, Bindemittel, …

Sensorische Zusatzstoffe: Aromastoffe, Farbstoffe

Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Vitamine, Provitamine, Aminosäuren und deren Salze, Spurenelemente, Harnstoff und dessen Derivate

Zootechnische Zusatzstoffe: Darmflorastabilisatoren, Verdaulichkeitsförderer und Stoffe, die die Umwelt positiv beeinflussen, sonstige zootechnische Zusatzstoffe und Mittel zur Stabilisierung des physiologischen Zustands

Kokzidiostatika und Histomonostatika

Ein Futtermittelzusatzstoff darf nur dann zugelassen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt (gemäß  VO (EG) Nr. 1831/2003, Artikel 5) sind.
Der Zusatzstoff darf:

sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken

nicht in einer Weise dargeboten werden, die Anwenderinnen und Anwender irreführen kann

keinen Nachteil für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Beeinträchtigung der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen und darf ihn bezüglich der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse nicht irreführen

Zusätzlich muss der Zusatzstoff zumindest eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen

die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv beeinflussen

die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen

den Ernährungsbedarf der Tiere decken

die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen

die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen oder

eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung haben

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung) muss die Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffes in einem Gemeinschaftsverfahren erfolgen bevor dieser in Verkehr gebracht und verfüttert werden darf. Ein Futtermittelzusatzstoff wird nur zugelassen, wenn sich dieser nachweislich nicht schädlich auf die Gesundheit von Mensch, Tier und die Umwelt auswirkt und einen bestimmten Zweck bzw. eine bestimmte Funktion erfüllt.

Eine Antragstellerin oder ein Antragsteller stellt an die Europäische Kommission einen Zulassungsantrag, welcher an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt wird.

Mykotoxine in Futtermitteln

Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) und Körnermais

Körnermais stellt in der Nutztierfütterung, insbesondere in Schweineveredelungsbetrieben, einen integralen Futterrations-Anteil dar. Ebenso wird Körnermais maßgeblich als Nass- und Trockenmais in der Stärkeindustrie und in der Zitronensäureproduktion verwendet. Bei diesen Nutzungsrichtungen wird die verbleibende Eiweißkomponente als hochwertiges Futtermittel vermarktet. Für jede Verwertungsrichtung ist eine qualitativ möglichst einwandfreie Ernteware von Bedeutung. Die durch Fusarium-Pilze verursachte Kolbenfäule stellt dabei ein Qualitätsrisiko dar. Ihr Auftreten kann durch Anbaumaßnahmen, insbesondere die Sortenwahl, gemindert werden, ist aber sehr stark von der Jahreswitterung abhängig.

Mykotoxin-Vorerntemonitoring bei Körnermais
Mykotoxingehalte (Schimmelpilzgift-Gehalte) haben Einfluss auf die Verwendungsmöglichkeiten von Mais und Maisprodukten. Um bereits vor der Haupternte einen ersten Überblick über die Qualität der Maisernte zu erhalten, führen die Landwirtschaftskammern Österreich und wir ein Mykotoxin-Vorerntemonitoring bei Körnermais durch. Die aktuellsten Daten zum Mykotoxin-Monitoring erhalten Sie hier.

Das Jahr 2020 zeichnete sich vor allem durch einen niederschlagsreichen September und Oktober aus. Die Belastung mit Deoxynivalenol (DON) mit einem Jahresmedian von 1097 µg/kg und einem Jahresmittelwert von 1618 µg/kg war in diesem Jahr daher erwartungsgemäß höher als in den Jahren zuvor. Im illyrischen Klimaraum gab es 2020 vereinzelt Hagelereignisse, welche zu höheren Belastungen mit Fusarien und damit zu einem vermehrten Auftreten von Mykotoxinen führen können. Die Medianwerte von DON stellten die höchsten Medianwerte der jeweiligen Anbaugebiete der letzten fünf Jahre dar, mit Ausnahme des Medianwerts im Nordalpinen Feuchtgebiet im Jahr 2016 (887 µg/kg). Die DON-Ergebnisse aus dem Jahr 2020 stellen die zweithöchsten Werte seit Beginn des Monitoring-Programmes dar, nur im Jahr 2014 wurden höhere Werte verzeichnet. Ausgehend von den Gehaltswerten in den Proben aus den Sortenprüfungen ist erhöhte Umsicht im Hinblick auf Qualität und Verwendungszweck der Maisernte aus dem Illyrikum geboten.

Anbaugebiet Anzahl Mittelwert KI (MW) Median KI (Median)
2017          
Nordalpin 493 1043 693        1123  775 732         825
Pannonikum 180 436 406        467 402 376         423
Illyrikum 484 1061 993        1129  862 800         920
2018          
Nordalpin 496 263 256        270 237 231         249
Pannonikum 299 283 272        294 255 242         271
Illyrikum 449 620 570        669 483

453         523

2019          
Nordalpin 459 793 719        867 528 487        563
Pannonikum 200 910 817       1023 754 668        856
Illyrikum 387 1693 1576     1809   1375 1277     1497 
2020          
Nordalpin 428 1428 1270     1587 778 661        863
Pannonikum 201 1110 962        1257   884 764       1009
Illyrikum 375 1933 1773      2092 1387 1280     1556
2021          
Nordalpin 482 713 648         777 483 446         530
Pannonikum 230 426 383         470 298 259         318
Illyrikum 439 484 441         527 304 271         345

 

Im Rahmen des DaFNE-Projekts „Optimierung einer zuverlässigen Methodik zur Bewertung der genetischen Bestimmtheit und Differenzierung der Anfälligkeit gegenüber Kolbenfusariosen im Maissortiment in Österreich“ (Akronym: KOFUMA, Projekt Nr. 100792) wurden in den Jahren 2011 – 2014 Untersuchungen des Mykotoxingehaltes in der Körnermais-Sortenwertprüfung vorgenommen. Diese wurden im Rahmen des Monitoringprogrammes für Mykotoxine bei Körnermais weitergeführt. Hier finden Sie sämtliche Ergebnisse des Myktoxin-Monitorings der vergangenen Jahre.  

Mykotoxine - Futtermittelrechtliche Situation

Mykotoxine gehören zur Gruppe der unerwünschten Stoffe, wobei im zugehörigen Rechtstext (Richtlinie 2002/32/EG) lediglich für das Mykotoxin Aflatoxin B1 ein Grenzwert angeführt ist. Sonstige Mykotoxine, wie DON, ZEA, aber auch Ochratoxin oder Fumonisine werden in der EU-Empfehlung 2006/576/EG [1] mit Richtwerten geregelt. Derzeit wird auf europäischer Ebene diskutiert Höchstgehalte anstelle von Richtwerten für Mischfuttermittel festzulegen. Lediglich für Einzelfuttermittel soll in Zukunft noch Richtwerte geben. Weiters sollen auch die akzeptieren Werte an Mykotoxinen in Futtermitteln nach unten angepasst werden.

Bei Überschreiten eines Grenzwertes ist die betroffene Ware aus der Futtermittelkette auszuscheiden und darf auch nicht verdünnt werden. Einer Richtwertüberschreitung kann demgegenüber mit Verdünnung begegnet werden. Neben der Verdünnung mit unbelastetem oder geringer belastetem Mais ist auch der Einsatz anderer Getreidearten (Weizen, Gerste) zu empfehlen. Nachfolgend findet sich eine auszugsweise Darstellung der Richtwerte für die Mykotoxine DON und ZEA gemäß der genannten EU-Empfehlung:

Produkt DON (µg/kg mit 88 %T) ZEA (µg/kg mit 88 %T)
Getreide- und Getreidenebenprodukte 8.000 2.000
Maisnebenprodukte 12.000 3.000
Mischfutter für Ferkel und Jungsauen 900 100
Mischfutter für Sauen und Mastschweine 900 250

Mykotoxinbinder

Beim Einsatz sogenannter Mykotoxinbinder ist darauf zu achten, dass nur Produkte, welche zur „Verringerung der Kontamination mit Mykotoxinen“ zugelassen sind, verwendet werden dürfen. Details zu Dosierung und Einsatzbedingungen sind den entsprechenden Zulassungsverordnungen zu entnehmen.

Sonstige – entgegen den futtermittelrechtlichen Vorgaben – als Mykotoxinbinder angepriesene Produkte gehören mehrheitlich zur Kategorie der technologischen Futtermittelzusatzstoffe und dürfen nicht für andere Verwendungszwecke beworben oder eingesetzt werden. Zudem ist zu beachten, dass diese womöglich aufgrund unterschiedlichster chemischer Eigenschaften meist gar nicht zur Bindung der gewünschten Mykotoxine geeignet sind.

Salmonellen in Futtermitteln

Empfehlungen zur Beherrschung von Salmonellen in der Futtermittelproduktion

Nachdem in den Jahren 2011/2012 gehäuft Salmonella Agona in importiertem Sojaschrot gefunden wurde, entschloss sich die Futtermittelwirtschaft in Zusammenarbeit mit uns, Empfehlungen für die Eigenkontrolle von Salmonellenkontaminationen in Futtermitteln zu erstellen.

Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Mischfutterbranche, der Ölmühlen, des Futtermittelgroßhandels und der AGES zusammen. Ziel war es, praktikable Leitlinien zu erarbeiten, um beim Auftreten von Salmonellen Eigenkontrolle und ein branchenmäßig abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen. Zugleich soll aber auch ein besseres Bewusstsein in Hinblick auf Hygiene und ein proaktiver Zugang zur Problemlösung gefördert werden.

Für die drei definierten Betriebsarten Ölmühlen, Großhandel und Mischfutterproduktion wurden vier Risikostufen erarbeitet, die unterschiedliche Vorgehensweisen vorschlagen:

  • Stufe 1: Routinebetrieb
  • Stufe 2: vereinzelt auftretende Salmonellen in Futtermitteln
  • Stufe 3: gehäufter Nachweis von Salmonellen in Futtermitteln
  • Stufe 4: Erkrankung von Menschen, die nachweislich im Zusammenhang mit einem kontaminierten Futtermittel steht

Die für die jeweiligen Stufen empfohlenen Maßnahmen finden Sie im Detail in den Empfehlungen zur Beherrschung von Salmonellen in der Futtermittelproduktion (siehe Downloads am Ende der Seite).

Salmonellen im Staub

Eiweißhaltige Einzelfuttermittel wie z.B. Soja-, Raps- oder Sonnenblumenextraktionsschrote gelten als bedeutende Kontaminationsquelle für Mischfutter und in Mischfutterbetrieben. Dabei kommen Salmonellen in Futtermitteln oft in sehr geringen Konzentrationen vor. Niedrige Keimgehalte erschweren jedoch den analytischen Nachweis von positiven Proben. Staubpartikel hingegen stellen aufgrund ihrer großen Oberfläche ein ausgezeichnetes Medium für Salmonellen dar und können hier eher nachgewiesen werden als im (Misch-)Futtermittel.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Projekt SINS ein Überblick über die Kontaminationsrate in österreichischen Futtermittelbetrieben (Einzel- bzw. Mischfuttermittel) geschaffen. Dazu wurden entlang des gesamten Produktionsprozesses 3699 Staubproben in 39 Futterwerken genommen und untersucht. Zudem wurde - bezogen auf den Zeitraum von einem Jahr - eine Übersicht über den Hygienestatus in Hinblick auf Salmonellen erstellt.

Im Bereich der Rohwarenlagerung, vor allem bei eiweißhaltigen Einzelfuttermitteln (Extraktionsschrote), sowie um die Elevatoren und im Bereich um die thermische Behandlung wurden deutlich häufiger Salmonellen nachgewiesen als nach der thermischen Behandlung.

Im Beobachtungszeitraum wurden Salmonellen häufiger in Staubproben als in Einzelfuttermitteln nachgewiesen. Die in den Staubproben ermittelten Ergebnisse zeigen aber einen deutlichen Zusammenhang mit den in den Futtermitteln nachgewiesenen Serotypen.

Außerdem zeigte sich, dass Ölfrüchte einen wesentlichen Anteil am Eintrag von Salmonellen in den Mischfutterbetrieb haben. In ein Futtermittelwerk eingeschleppte Salmonellen können je nach Serovar und je nach den örtlichen Gegebenheiten in der Anlage persistent werden und die nachfolgenden Mischfutterchargen (re-) kontaminieren.

Besonders auffällig waren die jahreszeitlichen Schwankungen im Auftreten der Salmonellen. Hier zeigte sich gerade in der kalten Jahreszeit ein verstärktes Auftreten. Gerade im Pelletierprozess scheint das Verhältnis von Außentemperatur zu Pelletiertemperatur - im Hinblick auf eine mögliche Kondenswasserbildung - der entscheidende Faktor zu sein.

Weiterführende Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

Dekontamination mit organischen Säuren

Salmonellen in Futtermitteln können in den betroffenen Mischfutterbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben enorme wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Dekontamination von Salmonellen in Futtermitteln sowie die Wiederverwendung dieser dekontaminierten Futtermittel ist futtermittelrechtlich zulässig.

Mit der Einführung einer neuen Zusatzstoff-Funktionsgruppe „(n)“ zur Hygieneverbesserung wurde über die Verordnung (EU) 2015/2294 auf EU-Ebene eine rechtliche Basis geschaffen. Substanzen zur Hygieneverbesserung sind Stoffe oder Mikroorganismen, die einen günstigen Effekt auf die hygienischen Eigenschaften von Futtermitteln haben, indem sie eine spezifische mikrobiologische Kontamination reduzieren.

Der Einsatz von Formaldehyd zur Dekontamination von Futtermitteln ist nicht mehr zulässig.

Die Dekontamination von Futtermitteln kann entweder auf physikalischem oder auf chemischem Weg erfolgen. Eine physikalische Dekontamination kann entweder durch Hitze oder auch durch Bestrahlung (meist Hundekauspielzeug) erfolgen.

Die chemische Dekontamination erfolgt über eine Einmischung von organischen Säuren und deren Salzen bzw. Mischungen davon in das kontaminierte Futter. Die von den Säureproduzenten beworbene Wirkung stellt sich mit den für die Säurepräparate empfohlenen Einwirkzeiten und Beimischraten in der Praxis allerdings häufig nicht ein. Beispiele für organische Säuren zur Dekontamination sind: Ameisensäure, Milchsäure, Propionsäure und Benzoesäure und deren Salze. Meist werden Mischpräparate angeboten.

Der Erfolg einer Dekontamination ist grundsätzlich immer durch ein Analysenzertifikat nachzuweisen. Um falsch negative Ergebnisse auszuschließen, ist es ratsam, die Untersuchungen über einen Zehnfachansatz durchzuführen. Unzureichend durchgeführte Dekontaminationen von Futtermitteln führen zu weiteren Verunreinigungen anderer Futtermittel (Kreuzkontamination) und in weiterer Folge zu einer Infektion in der Geflügelherde und damit zu einem Infektionsrisiko des Menschen durch den Genuss tierischer Lebensmittel (Ei und Fleisch). Aufgrund unzureichender Dekontaminationswirkung kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Salmonellenausbrüchen in Geflügelbetrieben.

DECONTAM Studie

Die DECONTAM-Studie wurde von unserem Institut für Tierernährung und Futtermittel zwischen 1.7.2014 und 30.6.2016 durchgeführt. Hauptziel der Studie war, herauszufinden, ab welcher Säuremenge und Einwirkzeit eine verlässliche Dekontamination in ausgewählten Testfuttermitteln erreicht werden kann.

Die Studie wurde mit drei Salmonellen-kontaminierten Futtermitteln durchgeführt (Sojaextraktionsschrot, gemahlene Mariendistelsamen und Maiskleber). Weiters wurden fünf Säurepräparate für die Untersuchung herangezogen. Die empfohlenen Dosierungsempfehlungen der Herstellerinnen und Hersteller bzw. Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner lagen für die vier flüssigen Präparate zwischen 0,1 – 1 % und für das Pulverpräparat bei 0,3 – 1,3 %. Mit den fünf Säurepräparaten und den drei Futtermitteln wurden in Summe drei verschiedene Einwirkzeiten (1, 2 und 7 Tage) und sieben Konzentrationen (1 %, 2 %, 3 %, 4 %, 5 % ,6 % und 7 %) getestet.

Jede Prüfvariante wurde mit einem Zehnfachansatz analysiert. Unter einer erfolgreichen Dekontamination wird in der Studie verstanden, dass im zuvor hoch belasteten Futter (10/10) nach einer Säurebehandlung und mit bestimmter Einwirkzeit in einem Zehnfachansatz keine Salmonellen mehr nachweisbar sind (0/10).

Bei niedriger Säurekonzentration, wie sie von den Herstellerinnen und Hersteller in den Produktdatenblättern empfohlen wurde, trat bei keinem der drei Futtermittel eine signifikante Dekontamination ein. Eine zuverlässige Wirkung trat selbst bei den wirksameren Flüssigpräparaten erst mit 6 % Säurezusatz bei 7-tägiger Einwirkzeit bzw. 7 % Säurezusatz bei eintägiger Einwirkzeit ein. Das verwendete Pulverpräparat lieferte in keinem der drei Testfuttermittel eine zufriedenstellende Dekontaminierung.

In der Mischfutterherstellung und für den landwirtschaftlichen Betrieb kann die Anwendung von Säurepräparaten zur Dekontamination von Salmonellen in Mischfuttermitteln, ganz besonders jedoch für Fertigfuttermittel, nicht empfohlen werden. Aufgrund der benötigten hohen Säuremenge kann es hierbei zu einer Futterverweigerung und zu schweren Reizungen im Verdauungstrakt der Tiere kommen. Zudem können Wechselwirkungen mit anderen Futterkomponenten, wie Kalziumkarbonat oder anderen Mineralstoffen, auftreten.

Auf Basis unserer DECONTAM-Studienergebnisse, kann eine Dekontaminierung von Salmonellen mit den fünf verwendeten Säurepräparaten nur für Rohwaren (Einzelfuttermittel) und nur in Dosierungen mit 7 % Säurezusatz bei eintägiger Einwirkzeit bzw. 6 % Säurezusatz und sieben Tagen Einwirkzeit empfohlen werden.

Weitere Informationen zur DECONTAM-Studie finden Sie hier.

Ethoxyquin in Futtermitteln

Ethoxyquin ist eine chemische Verbindung, die antioxidative Eigenschaften aufweist. Das heißt sie verhindert das Ranzigwerden von Fetten und verzögert den Abbau von Vitaminen wie Vitamin A, Vitamin E, Carotinoiden usw. Seit den 1950-er Jahren wurde Ethoxyquin als Antioxidans in Futtermitteln eingesetzt. Als technologischer Zusatzstoff war es im Futtermittelzusatzstoffregister mit der Kennnummer E 324 aufgenommen und mit einem Höchstwert von 150 mg/kg Alleinfuttermittel für alle Tierarten, mit Ausnahme von Hunden (100 mg/kg), zugelassen.

Aufgrund der unklaren Datenlage zur Toxizität von Ethoxyquin wurde dessen Zulassung als Futtermittelzusatzstoff mit 28.6.2017 außer Kraft gesetzt.

Futtermittel, die bestimmte Zusatzstoffzubereitungen aus fettlöslichen Vitaminen und verwandten Produkten und Ethoxyquin enthalten, dürfen seit dem 31.12.2018 nicht mehr verwendet werden. Alle übrigen Futtermittel, die den Zusatzstoff Ethoxyquin enthalten, dürfen seit dem 28.3.2018 nicht mehr verwendet werden.

Futtermittel, die Ausgangserzeugnisse wie Trockenalgen, Fische, andere Wassertiere und daraus gewonnenen Erzeugnisse enthalten, können Ethoxyquin enthalten und durften noch bis zum 30.6.2020 verwendet werden.

Gemäß der neuen Zusatzstoff-Verordnung musste für den Zusatzstoff innerhalb von sieben Jahren ein Antrag auf Zulassung gestellt und alle relevanten Zulassungsunterlagen übermittelt werden. Aufgrund der unklaren Datenlage hinsichtlich der Toxizität von Ethoxyquin konnte eine Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Oktober 2015 die Unbedenklichkeit des Zusatzstoffes nicht bestätigen.

Für ein Zwischenprodukt von Ethoxyquin, Ethoxyquinquinonimin, konnten nicht genügend Daten hinsichtlich der Genotoxizität (mögliche Schädigung der Erbsubstanz) vorgelegt werden. Des Weiteren gilt eine Verunreinigung mit einem anderen Zwischenprodukt aus dem Herstellungsprozess (p-Phenetidin) als ein mögliches Mutagen. Ein Mutagen verursacht eine bleibende Änderung am Erbgut.

Auch hinsichtlich des tatsächlichen Gefährdungspotentials für den Menschen sowie des Auftretens von Zwischenprodukten ist die Datenlage nicht ausreichend. Ethoxyquin lagert sich bevorzugt in fetthaltigem Gewebe ab. Bei einem übermäßigen Konsum von (fetthaltigem) Fisch, in dessen Fettgewebe sich Ethoxyquin angereichert hat, könnte eine potentielle Gefährdung für den Menschen gegeben sein.

Ethoxyquin wird derzeit durch andere Antioxidantien, wie z. B. Butylhydroxyanisol (BHA, E 320) und Butylhydroxytoluol (BHT, E 321) ersetzt. Das Vorkommen von Ethoxyquin in Futtermitteln wird durch die zuständigen Behörden in der Europäischen Union im Rahmen der Futtermittelkontrollen überprüft und überwacht.

Wozu werden Antioxidantien benötigt?

Futtermittelausgangserzeugnisse wie beispielsweise Fischmehl und Fischöl haben einen hohen Fettsäureanteil. Diese reagieren mit Sauerstoff. In Kombination mit höheren Temperaturen können sie sich entzünden bzw. explodieren. Beim Transport, z. B. auf Containerschiffen, kommen daher Antioxidantien zum Einsatz, um mögliche Explosionen zu verhindern.

Aber auch bei anderen Erzeugnissen, die der Futtermittelherstellung dienen und fettlösliche Vitamine enthalten, kam Ethoxyquin zum Einsatz. Bis zum Ende der Zulassung als Pflanzenschutzmittel im Jahr 2011 wurde Ethoxyquin außerdem zum Schutz vor Schalenfäule bei Birnen in Glashäusern verwendet.

Kontakt

Leitung

Dipl. Ing. Irmengard Strnad

Aktualisiert: 05.09.2022