Futtermittelqualität

Futtermittel stellen eine wichtige Grundlage für die Erzeugung unserer Nahrungsmittel tierischen Ursprungs dar. Auch im Heimtierbereich ist eine für die Tiere artgerechte Fütterung von großer Bedeutung. Einwandfreie Futtermittel sind die Voraussetzung für gesunde und leistungsfähige Tiere.

Die Überwachung und Analyse von Futtermitteln am österreichischen Markt ist eine unserer zentralen Aufgaben, die von unserem Institut für Tierernährung und Futtermittel übernommen wird. Durch das vielfältige Untersuchungsangebot können mögliche Gefährdungen für Mensch, Tier und Umwelt frühzeitig erkannt und verhindert werden.  

Im Futtermittelbericht (siehe Downloads am Ende dieser Seite) finden Sie in kompakter Form alle relevanten Informationen zur amtlichen Kontrolle und zu möglichen Risiken bei Futtermitteln sowie diverse Untersuchungszahlen zum Thema.

Jede Person bzw. jedes Unternehmen, das Futtermittel in irgendeiner Weise in Verkehr bringt, muss sich vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) registrieren lassen. Hier finden Sie diesbezüglich weitere Informationen sowie das aktuelle Register registrierter/zugelassener Futtermittelunternehmen.

Eiweiß-Futtermittel

Wie im gesamten europäischen Raum herrscht auch in Österreich eine Unterversorgung am Sektor der Eiweißfuttermittel. Eiweißfuttermittel wie beispielsweise Soja, Raps oder Sonnenblumen sind zur Produktion tierischer Lebensmittel (Eier, Fleisch und Milch) unverzichtbar und müssen zum Teil aus Übersee importiert werden.

Die größten Anbaugebiete für Soja befinden sich aktuell in den USA, Brasilien und Argentinien aber auch in Kanada und anderen südamerikanischen Ländern (Paraguay, Uruguay und Bolivien).

Importe nach Österreich

Jährlich werden werden in etwa 500.000 Tonnen Soja und Sojaschrot, vorwiegend aus Südamerika  (Argentinien, Brasilien) und Nordamerika (USA) vor allem für die Bedarfsdeckung in der Schweine- und Geflügelhaltung importiert. In den vergangen Jahren hat sich die Versorgungssituation von Soja in Österreich laufend verbessert.

Lag die Produktion an Sojabohnen im Jahr 2000 noch bei knapp 33.000 Tonnen, so wurden im Jahr 2024 bereits über 240.000 Tonnen in Österreich produziert. Dennoch will sich Österreich im Zuge der "Eiweißstrategie 2020+" unabhängiger von Importen machen. Ein Ziel ist, die heimische Soja-Produktion weiter auszubauen um die Importe bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Derzeit stammen ca. ein Fünftel aller Eiweißquellen aus Importen. 

Anbau von Sojabohnen in Österreich

Der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Österreich grundsätzlich verboten. Gerade regional produzierte Ware ist sicher gentechnikfrei. Auch bei Futtermitteln für Rinder und Legehennen wird in Österreich auf gentechnikfreie Produktion gesetzt. Schweinen und Mastgeflügel wird zum Teil Soja aus gentechnisch veränderten Sojabohnen verfüttert. Das erfolgt meist in Form von Extraktionsschrot, einem Nebenprodukt der ölverarbeitenden Industrie. Ausnahme ist dabei der Bio-Bereich.

Weitere Eiweißträger für Futtermittel sind neben der Sojabohne auch andere Leguminosen wie Körnererbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Rotklee und Luzernen.  Zudem werden Nebenprodukte aus der Bioethanolerzeugung wie Trockenschlempe (auch DDGS bezeichnet) als Eiweißfuttermittel eingesetzt. Insgesamt stellt das Grünland jedoch die größte heimische Eiweißquelle dar.

Gentechnikfreie Sojaproduktion in Österreich

Durch die Codex Richtlinie „Gentechnikfreie Produktion“ können in Österreich über private Gütesiegelprogramme Lebensmittel mit der Aufschrift „Gentechnikfrei produziert“ ausgelobt werden. Seit 2010 ist die gesamte österreichische Milchproduktion auf gentechnikfreie Produktion umgestellt, wie auch seit Beginn 2012 die österreichische Legehennen Haltung. Auch in der Schweinemast- und Mastgeflügelproduktion hat sich die Nachfrage nach gentechnikfreien Futtermitteln stark erhöht.

Um den Auflagen zu entsprechen, dürfen ausschließlich GVO-freie (von gentechnisch veränderten Organismen freie) Futtermittel gefüttert werden. Limitierend bei GVO-freien Futtermitteln sind vor allem Eiweißfuttermittel und im Speziellen Sojabohnen, die derzeit überwiegend aus Brasilien, aber auch von der heimischen Produktion bezogen werden. GVO-freie Futtermittel dürfen nur einen maximalen GVO-Anteil von 0,9 % aufweisen. Bei einem GVO-Anteil von über 0,9 % ist das Futtermittel GV-deklarationspflichtig und darf folglich nur noch für die konventionelle Fütterung verwendet werden.

GVO in Futtermitteln

Für das Inverkehrbringen von Futtermittel, die GVO (gentechnisch veränderte Organismen) enthalten, sind in der Europäischen Union genaue Kennzeichnungsrichtlinien vorgesehen. Futtermittel, die zugelassene GVO enthalten oder aus zugelassenen GVO hergestellt werden, müssen gekennzeichnet werden. Das gilt nicht für Futtermittel, die maximal 0,9 % gentechnisch verändertes Material einer Kulturart enthalten, sofern dieses Vorkommen zufällig und technisch unvermeidbar ist (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).

Gentechnisch veränderte Futtermittel dürfen auch ohne Zulassung in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, sofern sie den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 619/2011 entsprechen. Voraussetzung dafür ist eine dementsprechende Beurteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und ein maximaler Anteil von 0,1 % GVO.

Für alle anderen nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen existiert kein Schwellenwert. Auch Spuren solcher GVO in Futtermittelmitteln oder in daraus hergestellten Produkten werden nicht toleriert. Der Grund für diese Regelung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gesundheitsrisiken.

Für die Produktion von Futtermitteln aus biologischer Landwirtschaft sind GVO generell verboten, für zufällige bzw. unvermeidbare Beimengungen von GVO wird ein Gehalt von höchstens 0,9 % toleriert.

Die Kontrolle der Futtermittel in Österreich auf nicht zugelassene GVO betrifft vor allem die Kennzeichnung von Soja, Mais und Raps. Auf Basis eines risikobasierten Kontrollplans wird die Probenzahl für diese GVO-Untersuchungen jährlich angepasst. Des Weiteren erfolgen im Anlassfall Kontrollen auf gentechnisch veränderten Reis, Leinsamen, Kartoffel, Zuckerrüben und Baumwolle.

Untersuchungen von Futtermittel auf GVO zwischen 2018 bis 2020:

Jahr Anzahl der Untersuchungen Beanstandungen
2018 192 2
2019 143 2
2020 177 2

 

Weitere Informationen zu Gentechnisch veränderten Organismen finden Sie hier.

Insekten als Futtermittel

Mangelnde Eiweißversorgung

Die Verfütterung von „Tiermehl“, -korrekt geht es um aus Säugetieren gewonnene verarbeitete tierische Proteine an Nutztiere - wurde mit Verordnung (EG) 999/2001 Anfang dieses Jahrtausends verboten. (Dieses Verbot gilt nicht für die Verfütterung an Heimtiere) Unabhängig von der ethischen Diskussion wurde damit ein Mangel in der Eiweißversorgung landwirtschaftlicher Nutztiere ausgelöst. Dieser konnte bislang nur bedingt mit pflanzlichen Eiweißquellen ausgeglichen werden. Die Supplementierung mit synthetischen Aminosäuren hat diese Situation zwar entschärft, der jährlich steigende globale Fleischkonsum und damit der erhöhte Bedarf an Futtereiweiß haben aber dennoch dazu geführt, dass mittlerweile von einer Eiweißlücke gesprochen wird – insbesondere in der Versorgung von Schweinen, Geflügel und in der Aquakultur.

Insekten als mögliche Eiweißquellen

Eine Möglichkeit der Bereitstellung von Eiweiß in vor allem für Fische und Geflügel vorteilhafter Zusammensetzung stellen Insekten dar. Die Hauptbestandteile der Trockenmasse von Insektenlarven bilden Fett und Protein im Verhältnis von etwa 1:1. Bei den Aminosäuren zeigt sich ein vorteilhaftes Verhältnis von Lysin: Methionin, sowie bei gewissen Arten ein auffällig hoher Gehalt der Fettsäure Laurinsäure (C 12:0). Erste größere Initiativen und Projekte in dieser Richtung wurden in Europa um etwa 2012 gestartet, die Diskussion im Zuge der Rechtsetzung in Brüssel begann mit 2013.

Auch die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat in einem Bericht aus dem Jahr 2015 zum Einsatz von Insekten als Futtermittel Stellung bezogen (EFSA-Journal 2015; 13 (10): 4257). Seit Beginn der Diskussion konnte ein steigendes Interesse der Fachöffentlichkeit, unter anderem auch in Österreich, verzeichnet werden. Daher sah sich auch die Europäische Kommission dazu veranlasst, mit der  Verordnung (EU) 2017/893 den bestehenden rechtlichen Rahmen der TNP-Verordnung (tierische Nebenprodukte) dahingehend anzupassen, dass auch Insekten in Form von verarbeitetem tierischen Protein in der Nutztier-Fütterung eingesetzt werden können. Der Einsatzbereich von Insekten ist seit 2021 für alle Nutztiere außer Wiederkäuer zugelassen, wobei die Auswahl der Insekten begrenzt wurde.

Folgende Insekten können als Ausgangsmaterial für verarbeitete tierische Proteine dienen:

  • Soldatenfliege (Hermetia illucens)
  • Stubenfliege (Musca domestica)
  • Mehlkäfer (Tenebrio molitor)
  • Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) 
  • Heimchen (Acheta domesticus)
  • Kurzflügelgrille (Gryllodes sigillatus)
  • Steppengrille (Gryllus assimilis)

Umsetzung & Probleme

Ein wesentliches Problem in der praktischen Umsetzung der Insektenproduktion besteht darin, dass Insekten futtermittelrechtlich als Nutztiere betrachtet werden und daher auch nur analog zu diesen gefüttert werden dürfen. Das bedeutet, dass potenziell bei Insekten einsetzbare Substrate, wie Kompost, Speiseabfälle, tierische Ausscheidungen (Kot) oder andere organische Reststoffe nicht verwendet werden dürfen, da sie futtermittelrechtlich entweder ausdrücklich verboten sind oder andere Anforderungen für Nutztierfuttermittel nicht erfüllen. Dieser Umstand führt zu verhältnismäßig hohen Kosten im Vergleich zu etablierten pflanzlichen Eiweißquellen.

Kontakt

Leitung

Dipl. Ing. Irmengard Strnad

Aktualisiert: 07.03.2025