Proben - Abgabe & Einsendung

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling

Leitung

Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schmoll

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Dr. Zoltan Bagó

Dr. Hubert Weinberger

Abteilung Serologie und Virologie Tollwutantikörperuntersuchung
AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Robert Kochgasse 17
A- 2340 Mödling
 

Kontaktformular für Auskunft zur Tollwutantikörperbestimmung

Probenmaterial
Laut ÖNORM EN ISO 18743:2015 ist bei Hausschweinen eine Probenmenge von mind. 2 g und bei Zuchtschweinen von mind. 4 g zu entnehmen. 

Dem Antebrachium, der Zunge oder dem Zwerchfell von Wildschweinen sind Proben von mindestens 10 g zu entnehmen, bei Pferden ist dem Zungen- oder Kiefermuskel eine Probenmenge von mind. 10 g zu entnehmen. Fehlt diese Muskulatur beim Einhufer, so ist eine größere Probe aus einem Zwerchfellpfeiler am Übergang vom muskulösen in den sehnigen Teil auszuschneiden. Der Muskel muss frei sein von Bindegewebe und Fett. 

Bei Dachsen ist eine Probenmenge von mind. 20 g zu entnehmen, wobei die Prädilektionsstellen die Zunge, der Kaumuskel oder das Zwerchfell sind. 

Das Untersuchungsmaterial ist auslaufsicher zu verpacken, zuordenbar zu beschriften und mit einem vollständig ausgefüllten Einsendeformular zu versehen. Das Antragsformular für die Trichinenuntersuchung in der AGES Mödling erhalten Sie auf Anfrage an trichinen-tse@ages.at oder in ausgedruckter Form am AGES-Standort in Mödling (Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling).

Probeneinsendung
Die Proben können persönlich im Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling   abgegeben werden. Eine Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist beim Portier jederzeit möglich.
Weiters können die Proben per Botendienst (z. B. Fa. Medlog) oder Post (EMS) übermittelt werden.
Achtung: Probengefäße von Einzelproben können nicht retourniert werden.

Untersuchungszeiten/Dauer
Proben werden  von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen untersucht. Alle Proben, die bis 9:00 Uhr im Institut eingelangt sind, werden am selben Tag untersucht und befundet.

Untersuchungskosten
Auf Anfrage

Prüfberichte & Rechnungen
Prüfberichte und Rechnungen werden ab sofort nur mehr per E-Mail verschickt!

Weitere Informationen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte trichinen-tse@ages.at

Öffnungszeiten und Probenanlieferung
Montag - Freitag: 7.00 - 15.00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten können dringende Proben unter Angabe des Auftraggebers und mit gültigem Formular beim Portier abgegeben werden.

Befundauskunft
servicezentrale.moedling@ages.at

Seuchenverdachtsfälle
nur nach telefonischer Absprache unter +43 664 9670940 bzw. +43 664 8398216 rund um die Uhr.

Weitere Informationen
Tierkörper, die nicht zur Obduktion bestimmt sind, bitte an den dazu vorgesehenen Adressen des Heimatortes abliefern: z.B. für Mödling: Müllumladestelle Guntramsdorf, Viaduktstraße 5 2353 Guntramsdorf

Anfahrt

mit dem Auto

Abfahrt Wr. Neudorf benützen dort rechts einreihen, Richtung Wr. Neudorf und Mödling
beim Überkopfwegweiser an der B 17 (Triesterstraße) geradeaus Richtung Industriezentrum Süd West
dem Straßenverlauf folgen (Sie fahren bei folgenden Firmengebäuden vorbei: ABB, Autohaus Zitta, Fa. Purator) bis zum Wegweiser „Österr. AGES GmbH. Veterinärmedizin"
Dann rechts abbiegen 2. Gasse nach links in die Robert-Koch-Gasse Nr. 17.

Parkplätze
sind im Bereich der AGES vorhanden

Anfahrt

mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

ÖBB oder S-Bahn bis Bhf. Mödling benützen (1 Kernzone, 1 Außenzone) von Wien kommend
dort bis zum Abgang Mödlingbach gehen
nach dem Abgang links bis zur Holzbrücke nach rechts bis zum Gebäude der Bezirkshauptmannschaft Mödling (roter Klinkerbau zugleich auch Kreuzungsbereich mit der Schillerstraße)
dort nach links bis zur 1. Ampel Kreuzung Hartigstraße
nach rechts bis zum Wegweiser „Österr. AGES GmbH., Veterinärmedizin“
nach links bis Robert-Koch-Gasse
nach rechts bis zur Einfahrt Nr. 17

Intervallzeiten der Züge ca. alle 15 Minuten in Richtung Mödling und Wien.
Mit der Badner Bahn bis Station Griesfeld fahren und zur Robert-Koch-Gasse (über Kindergarten) gehen.

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Linz

Leitung

Dr. Michael Dünser

Öffnungszeiten und Probenanlieferung
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 7.30 -15.00 Uhr

In dringenden Fällen (Seuchenverdacht) auch außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache unter +43 664 8398178 rund um die Uhr.

Anfahrt

mit dem Auto

aus Richtung Wien/Salzburg/Wels (A1)

Beim Knoten Linz auf die A7 auffahren
bei der 3. Abfahrt „NEUE HEIMAT“ abfahren
Nach Einmündung in die B1 (Salzburger Straße) bei der 1. Ampel (Reifen John/Interspar) rechts Richtung „BINDERMICHL/KEFERFELD/OED“ in die „Landwiedstraße“ einbiegen
Dem Straßenverlauf ca. 1,5 km folgen, und bei der 3. Ampelkreuzung (beim Volkshaus Keferfeld) links in die Meggauerstraße einfahren
Die 2. Querstraße links ist die Wieningerstraße
aus Richtung Prag/Freistadt (A7)

Nach dem Bindermichl-Tunnel die rechts abzweigende Abfahrt „SALZBURGER STRASSE“
bei der 1. Ampel (Reifen John/Interspar) rechts Richtung „BINDERMICHL/KEFERFELD/OED“ in die „Landwiedstraße“
dem Straßenverlauf ca. 1,5 km folgen
bei 3. Ampelkreuzung (nach dem Landessportfeld, beim Volkshaus Keferfeld) links in die Meggauerstraße
danach 2. Querstraße links in die „Wieningerstraße“

Parkplätze
ausreichend und kostenlos vor dem Hauptgebäude verfügbar.

Anfahrt

mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Buslinie 12 (ab Hauptbahnhof Linz) bis Hst. „Meggauerstraße“, oder
Buslinien 25, 41, 43 bis Hst. „Landwiedstraße“
 

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Innsbruck

Leitung

Dr. Annette Nigsch

Öffnungszeiten und Probenanlieferung
Montag - Donnerstag: 7.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

In dringenden Fällen (Seuchenverdacht) auch außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache unter +43 664 8398174  und unter +43 50 555 71111

Anfahrt

mit dem Auto

Von der Autobahn kommend bei der Ausfahrt Innsbruck West/Kranebitten abfahren.
Nach der Abfahrt links abbiegen und in Richtung Stadt weiterfahren.
In den Kreisverkehr einfahren, bei der zweiten Ausfahrt abbiegen
Der Straße entlang bis in die Technikerstraße fahren
Auf der rechten Seite (Technikerstraße 70) in den Parkplatz einbiegen (rotes Ziegelbauhaus)

Parkplätze
Es gibt um die AGES Innsbruck zwei kostenlose Parkplätze. Einer der Parkplätze befindet sich im Osten des Gebäudes und ein Parkplatz im Westen.

Anfahrt

mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Einstieg in die Buslinie O in der Museumstraße - bis Haltestelle Technikerstraße (= Endstation)

Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Graz

Fachliche Leitung Abteilung

Dr. Tanja Urbanke

Öffnungszeiten und Probenanlieferung
Montag - Freitag: 7.30 - 15.30 Uhr
Proben, die bis 12 Uhr angeliefert werden, werden am selben Tag bearbeitet.

Seuchenverdachtsfälle nur nach telefonischer Absprache unter +43 664 9670940.

 

Anfahrt

mit dem Auto

Auf der A2 von Wien kommend die Abfahrt Graz Ost nehmen
an der Kreuzung Münzgrabenstraße Richtung Zentrum
über Dietrichsteinplatz und Kaiser-Franz-Josef-Platz in die Glacisstraße
nach der 3. Ampel nach rechts in die Zinzendorfgasse einbiegen
beim Kreisverkehr Sonnenfelsplatz die erste Ausfahrt in die Beethovenstraße nehmen.

Parkplätze
Im Umkreis gibt es gebührenpflichtige Kurzparkzonen, so genannte "Blaue Zonen" und "Grüne Zonen". Diese "Grünen Zonen"  sind gebührenpflichtige Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung. Gebührenpflicht gilt Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr. Der Samstag ist gebührenfrei.

 

Anfahrt

mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

vom Hauptbahnhof Graz
Bus Linie 63:  Richtung PETERSBERGENSTRASSE,
an der Haltestelle Uni-Mensa aussteigen.

vom Jakominiplatz
Bus Linie 39: Richtung UNI RESOWI
an der Haltestelle Uni-Mensa aussteigen.

Informationen zum Probenversand

Proben sind nach den jeweils aktuellen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu transportieren. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bei Gefahrenguttransport.

Dieses Dokument dient nur als Orientierungshilfe und es bleibt dem Absender überlassen, alle nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten.

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Proben zur Veterinärmedizinischen Untersuchung haben eine gewisse Wahrscheinlichkeit, Krankheitserreger zu enthalten, so genannte ansteckungsgefährliche Stoffe. Als solche unterliegen sie dem Gefahrgutrecht, welches in einem 1957 in Genf geschlossenen „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ geregelt ist.

ADR - Nationales Recht

Die Abkürzung ADR steht für die französische Bezeichnung des Übereinkommens „Accord européen relatif au transport international des merchandises Dangereuses par Route“. In nationales Recht ist das ADR umgesetzt in der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Eisenbahn (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE) mit Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien – RSE).

IATA

Für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg werden technische Anweisungen von der  Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) veröffentlicht. Die technischen Anweisungen sind rechtsverbindliche internationale Vorschriften. Die International Air Transport Association (IATA) veröffentlicht Dangerous Goods Regulations (DGR), die die ICAO-Bestimmungen enthalten. Die IATA kann, falls erforderlich, weitere Einschränkungen hinzufügen. Die ICAO-Regeln gelten für alle internationalen Flüge. Bei nationalen Flügen, d. H. Flügen innerhalb eines Landes, wenden die nationalen Zivilluftfahrtbehörden die nationalen Rechtsvorschriften an.

ADR

Das ADR ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.
Die gefährlichen Stoffe sind in neun Klassen eingeteilt, wobei die ansteckungsgefährlichen Stoffe in Klasse 6.2 zu finden sind. Klasse 6.1 z.B. sind giftige Stoffe, Klasse 7 radioaktive Stoffe.

Kriterien - was gilt als ansteckungsgefährlicher Stoff?

(Es folgen Auszüge aus dem Originaltext des ADR)
„Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne des ADR sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten.
Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.
Die Stoffe der Klasse 6.2 sind wie folgt unterteilt:

  1. Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
  2.  Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere
  3. Klinische Abfälle
  4. Biologische Stoffe

Wenn man Gefahrgut (infektiöses Material) für den Transport (Straße oder Flugverkehr) vorbereitet, muss zuerst die richtige UN Nummer eruiert werden.

Für Zwecke des ADR gilt:

Von Patienten entnommene Proben (Patientenproben) sind menschliches oder tierisches Material, das direkt von Menschen oder Tieren entnommen wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Abstriche von Gewebsflüssigkeit sowie Körperteile, die insbesondere zu Forschungs-Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken befördert werden.

Zuordnung

Ansteckungsgefährliche Stoffe sind der Klasse 6.2 und je nach Fall der UN-Nummer 2814, 2900, 3291 oder 3373 zuzuordnen.“

UN-Nummern

Die Vereinten Nationen (UN) haben eine Arbeitsgruppe („Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“ der „Transport Division“ der UNECE = United Nations Economic Commission for Europe), die sich mit der Klassifizierung und den Bedingungen für die Verpackung und Beförderung gefährlicher Güter befasst.
Jeder gefährliche Stoff bekommt zur Kennzeichnung die vierstellige UN-Nummer gemäß den UN-Modellvorschriften

United Nations-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter

Die UN-Nummern werden bestimmten Verpackungsvorschriften (z.B. P 650, P 620, P 099)
zugeordnet.

Gefährlichkeit ansteckungsgefährlicher Stoffe - Kategorien

Je nach Gefährdungspotential sind die ansteckungsgefährlichen Stoffe in die Kategorien A und B eingeteilt, wobei Kategorie A die gefährlicheren Erreger umfasst.

Lesen sie auch unser Probenversand-Merkblatt - hier finden sie auch praktische Beispiele für die Verpackungen. Nähere Angaben finden Sie auch auf der Website der Post hier.

Proben, welche unter Kategorie A fallen, müssen vor dem Transport beim Bio Risk Officer (BRO) angekündigt werden. Dies gilt auch für Proben der Kategorie B, wenn diese aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten (Nicht-EU Ländern) stammen.  Proben für die Tollwutantikörperbestimmung von gesunden Haustieren (Katze, Hund, Frettchen) aus Drittländern sind "Exempt Animal Specimen (freigestellte veterinärmedizinische Proben)" und müssen NICHT dem BRO gemeldet werden!

Leitung

Wendy Shell CMIOSH MISTR BSc (Hons) MSc

Stellvertreter

Mag.med.vet. Christopher Prigge

Definition "Stoff der Kategorie A": "Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann." Eine Exposition erfolgt, wenn ein ansteckungsgefährlicher Stoff aus der Schutzverpackung austritt und zu einem physischen Kontakt mit Menschen oder Tieren führt. 

Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kat. A sind mit UN-Nummern zu kennzeichnen:

  • UN-Nummer 2814 = Ansteckungsgefährliche Stoffe, die bei Menschen oder sowohl bei Menschen als auch bei Tieren eine Krankheit hervorrufen können. Offizielle Bezeichnung für die Beförderung der UN-Nummer 2814: „ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN“
  • UN-Nummer 2900 = Ansteckungsgefährliche Stoffe, die nur bei Tieren eine Krankheit hervorrufen können. Offizielle Bezeichnung für die Beförderung der UN-Nummer 2900: „ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE“ 

Für Proben der Kategorie A ist die Verpackungsanweisung P620 verpflichtend. Siehe dazu auch das Probenversand - Merkblatt.

Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Krankheitserreger. Beispiele für ansteckungsgefährliche Stoffe, die diese Kriterien erfüllen, sind in der Tabelle 1  und 2 aufgeführt.

Die nachfolgenden Tabellen sind nicht vollständig. Ansteckungsgefährliche Stoffe, einschließlich neue oder auftauchende Krankheitserreger, die in den Tabellen nicht aufgeführt sind, die jedoch dieselben Kriterien erfüllen, sind der Kategorie A zuzuordnen. Darüber hinaus ist ein Stoff in die Kategorie A aufzunehmen, wenn Zweifel darüber bestehen, ob dieser die Kriterien erfüllt oder nicht.

Krankheitserreger sind Mikroorganismen, die in der nachfolgenden Tabelle in Kursivschrift dargestellt sind. Mikroorganismen sind Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten oder Pilze aber auch Prione, die bei Menschen und Tieren Krankheiten hervorrufen können.
Beispiele für Mikroorganismen, die in jeder Form unter die Kategorie A fallen:

UN-Nummer und Bezeichnung Mikroorganismus (Beispiel)
UN 2814

ANSTECKUNGS-

GEFÄHRLICHER

STOFF,

GEFÄHRLICH

FÜR MENSCHEN

Bacillus anthracis (nur Kulturen)

Brucella abortus (nur Kulturen)

Brucella melitensis (nur Kulturen)

Brucella suis (nur Kulturen)

Burkholderia mallei – Pseudomonas mallei – Rotz (nur Kulturen)

Burkholderia pseudomallei – Pseudomonas pseudomallei (nur Kulturen)

Chlamydia psittaci – aviäre Stämme (nur Kulturen)

Clostridium botulinum (nur Kulturen)

Coccidioides immitis (nur Kulturen)

Coxiella burnetii (nur Kulturen)

Virus des hämorrhagischen Krim-Kongo-Fiebers

Denguevirus (nur Kulturen)

Virus der östlichen Pferde-Encephalitis (nur Kulturen)

Escherichia coli, verotoxigen (nur Kulturen)

Ebolavirus
Flexalvirus

Francisella tularensis (nur Kulturen)

Guanaritovirus
Hantaanvirus

Hantavirus, das hämorrhagisches Fieber mit Nierensyndrom hervorruft

Hendravirus

Hepatitis-B-Virus (nur Kulturen)

Herpes-B-Virus (nur Kulturen)

Humanes Immundefizienzvirus (nur Kulturen)

Hoch pathogenes Vogelgrippevirus (nur Kulturen)

Japanisches Encephalitisvirus (nur Kulturen)

Juninvirus

Kyasanur-Waldkrankheitvirus

Lassavirus
Machupovirus
Marburgvirus
Affenpockenvirus

Mycobacterium tuberculosis (nur Kulturen)

Nipahvirus

Virus des hämorrhagischen Omsk-Fiebers

Poliovirus (nur Kulturen)

Tollwutvirus (nur Kulturen)

Rickettsia prowazekii (nur Kulturen)

Rickettsia rickettsii (nur Kulturen)

Rifttal-Fiebervirus (nur Kulturen)
Virus der russischen Frühsommer-Encephalitis (nur Kulturen)
Sabiavirus

Shigella dysenteriae type 1 (nur Kulturen)

Zecken-Encephalitisvirus (nur Kulturen)

Variolavirus

Virus der Venezuela-Pferde-Encephalitis (nur Kulturen)

West-Nil-Virus (nur Kulturen)

Gelbfiebervirus (nur Kulturen)

Yersinia pestis (nur Kulturen)

Tabelle 1

UN-Nummer und Bezeichnung Mikroorganismus (Beispiel)

UN 2900

ANSTECKUNGS-

GEFÄHRLICHER

STOFF,

nur GEFÄHRLICH

FÜR TIERE

Virus der Afrikanischen Schweinepest (nur Kulturen)

Aviäres Paramyxovirus Typ 1 – Virus der velogenen Newcastle-Krankheit (nur Kulturen)

Klassisches Schweinefiebervirus / Europäische Schweinepest (nur Kulturen)

Maul-und Klauenseuchevirus (nur Kulturen)

Lumpy skin disease virus (nur Kulturen)

Mycoplasma mycoides – Erreger der infektiösen bovinen Pleuropneumonie (nur Kulturen)

Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer (nur Kulturen)  

Rinderpestvirus (nur Kulturen)

Schafpockenvirus (nur Kulturen)

Ziegenpockenvirus (nur Kulturen)

Virus der vesikulären Schweinekrankheit (nur Kulturen)

Vesicular Stomatitis Virus (nur Kulturen)

Tabelle 2

Definition "Stoff der Kategorie B" = "Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht". Ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B sind der UN-Nummer 3373 zuzuordnen. Die offizielle Bezeichnung für die Beförderung der UN-Nummer 3373 lautet „BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“

Für Proben der Kategorie B ist die Verpackungsanweisung P650 verpflichtend. Siehe auch das Probenversand - Merkblatt.

Von Tieren entnommene Proben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, können als "Freigestellte veterinärmedizinische Probe" [eng. Exempt Animal Specimen(s)] befördert werden, wenn sie in einer Verpackung befördert werden, die jegliches Freiwerden der Probe verhindert. "Freigestellte veterinärmedizinische Proben" unterliegen nicht den IATA Dangerous Goods Regulations oder dem ADR Vorschriften. 

"Freigestellte veterinärmedizinische Proben" sind z.B. Serumproben von Hund oder Katze für die Tollwutantikörperbestimmung. Proben für die Tollwutantikörperbestimmung müssen NICHT dem BRO gemeldet werden! 

Beim Transport solcher Proben sind bestimmte Verpackungsvorschriften einzuhalten.
Die Verpackung darf unter normalen Beförderungsbedingungen nicht zerbrechen! Der Absender ist für die vorschriftsmäßige Verpackung verantwortlich. Die Verpackung (z.B. von Serum- oder Blutproben) muss aus drei Komponenten bestehen (siehe Abbildung):

A) aus einem Gefäß als Erstverpackung

  • Primärgefäße müssen dicht sein.
  • Verwenden Sie wasserdichte Behälter für flüssige Proben mit dichtem Verschluss, z. B. mit einem Schraub- oder einem Schnappverschluss (z.B. Serumröhrchen oder Safe-lock Eppendorfröhrchen). Das Probengefäß sollte als zusätzliche Abdichtung mit Klebeband versehen sein.
  • Wenn Sie mehrere Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung stecken, müssen die Primärgefäße durch ein absorbierendes Material voneinander getrennt werden. Ausreichende Polsterung und saugfähiges Material müssen jeden Flüssigkeit enthaltenden Primärbehälter umgeben.
  • Primärgefäße müssen sorgfältig gekennzeichnet werden, z.B. für die Tollwutantikörperbestimmung mit der Mikrochipnummer des Haustieres und ev. dem Namen des Haustieres. Verwenden Sie bitte einen wasserfesten Stift.

B) aus saugfähigem Material

  • Legen Sie saugfähiges Material zwischen den primären und sekundären Behältern, und verwenden Sie ausreichend Material, um den gesamten Inhalt aller primären Behälter aufzunehmen.
  • Zu den akzeptablen absorbierenden Materialien gehören Zellstoff, Küchenrollenmaterial oder Papiertücher.

C) aus einem zweiten Behälter (Sekundärverpackung)

  • Der zweite Behälter kann nicht als äußerer Versandcontainer dienen.
  • Der zweite Behälter muss für Flüssigkeiten wie z.B. Serum oder Blut dicht sein.
  • Platzieren Sie ein mitgesendetes Schriftstück, z.B das Tollwutformular - vorzugsweise in einem Plastikbeutel - zwischen Sekundärbehälter und Außenverpackung
  • Legen Sie bei Bedarf (z. B. für Seren) eine Kühlpatrone in den zweiten Behälter neben die Proben - verwenden Sie kein Trockeneis!

D) Außenverpackung
Primärgefäß (e) und Sekundärverpackung müssen in einer Außenverpackung eingeschlossen sein.

  • Die Außenverpackung muss starr sein. Schaumstoffboxen, Plastiktüten und Papierumschläge sind keine geeignete Außenverpackung.
  • Die äußere Versandverpackung muss auf der Adressseite mit den Worten „Exempt Animal Specimen(s)" oder "Freigestellte veterinärmedizinische Probe“

Aktualisiert: 05.11.2024