Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis

Gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 muss beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das in Besitz einer Bescheinigung (Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis) ist, um den Kunden geeignete Hinweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie Sicherheitshinweise für das Risikomanagement zu den betreffenden Produkten zu geben.

Unsere Kurse

Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Erstausbildung

In diesem E-Learning Kurs erhalten Sie die notwendigen Sachkenntnisse.
Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten Sie den Sachkundenachweis in Form eines Ausweises per Post zugesandt.

 

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Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Weiterbildung

Der Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis bedarf nach spätestens 6 Jahren einer Verlängerung, die an eine der Verordnung entsprechende Weiterbildung gebunden ist.
In diesem Online-Auffrischungskurs vermitteln wir Ihnen die entsprechende fachliche Weiterbildung.
Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten Sie den Sachkundenachweis in Form eines Ausweises per Post­ zugesandt.

Voraussetzung: Sie haben bereits einen Ausweis für die Erstausbildung vom BAES erhalten.

Haben Sie Ihren Ausweis von einer anderen autorisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtung erhalten, buchen Sie bitte die Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Erstausbildung

 

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Beantragung des Ausweises

Erstmalige Ausstellung des Ausweises

Sie haben Ihren Sachkundenachweis-Erstausbildungskurs nicht bei der AGES, sondern einer anderen, autorisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtung (z.B. WIFI) erfolgreich absolviert und benötigen nur den Ausweis.

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Nochmalige Ausstellung des Ausweises

Sie haben Ihren Ausweis vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) verloren und möchten diesen nochmals ausstellen lassen.

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Sie haben Ihren Sachkundenachweis-Weiterbildungskurs nicht bei der AGES, sondern einer anderen, autorisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtung (z.B. WIFI) erfolgreich absolviert und benötigen nur den Ausweis. 

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Welcher Kurs ist der Richtige für mich?

Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Österreich "Sachkunde" erforderlich. Unser E-Learning Kurs „Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Erstausbildung“ für Vertreiber:innen & Berater:innen ist auch für Anwender:innen gültig.

Fall 1: Haben Sie die Erstausbildung bei uns absolviert und den Ausweis vom BAES erhalten, dann können Sie sich für folgenden E-Learning Kurs anmelden: Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Weiterbildung

Fall 2: Sie haben Ihre Sachkundenachweis-Erstausbildung nicht bei uns, sondern einer anderen, autorisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtung (z.B. WIFI) erfolgreich absolviert und den Ausweis vom BAES erhalten. In diesem Fall buchen Sie bitte den E-Learning Kurs Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Weiterbildung.

Fall 3: Sie haben den Kurs bei einer anderen, autorisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtung (LFI) absolviert und Ihr Ausweis wurde nicht vom BAES ausgestellt, dann buchen Sie bitte unsere Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Erstausbildung.

Gerne stellen wir Ihnen den Ausweis aus, die Voraussetzungen hierfür finden Sie hier. Die Ausstellung Ihres Ausweises können Sie hier beantragen.

Hier können Sie einen Nachdruck Ihres Ausweis anfordern. Die Voraussetzungen dafür finden Sie hier.

FAQs

Unsere Kurse werden als E-Learning angeboten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten sowie die Erklärung der weiteren Schritte per E-Mail. Mit Ihren Zugangsdaten erhalten Sie sofortigen Zugang zur AGES Lernplattform und können jederzeit Ihren Kurs starten. Diesen können Sie selbstständig und zeitlich flexibel durchführen.

Nach erfolgreicher Kursanmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten sowie die Erklärung der weiteren Schritte per E-Mail. Sollten Sie kein E-Mail erhalten, kontrollieren Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Nein, eine Prüfung im engeren Sinne gibt es nicht. Der Kurs besteht aus verschiedenen Modulen. Am Ende jedes Moduls haben Sie ein kleines Wissensquiz zu absolvieren, bevor Sie das nächste Modul beginnen können. Das Quiz hat zwar eine gewisse Mindestprozentzahl an Fragen, die Sie korrekt beantworten müssen, das dient aber in erster Linie Ihrem Verständnis des Inhalts und ist nicht als Hürde gedacht. Sie können das Quiz auch so oft wiederholen wie Sie möchten.

Nach erfolgreicher Kursanmeldung ist Ihr Kurs für die Dauer von 6 Monaten für Sie freigeschaltet. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Zugang.

Um Ihren Ausweis zu erhalten, laden Sie bitte nach Kursabschluss in Ihrem Profil ein Foto von Ihnen hoch und klicken Sie auf 'Sachkundeausweis anfragen'. Dieser wird dann per Post an die von Ihnen hinterlegte Adresse geschickt.

Nach Kursabschluss können Sie übrigens in Ihrem Profil auch Ihre Teilnahmebestätigung („Zertifikat“) abrufen. Diese gilt bereits als Nachweis, bis Sie Ihren tatsächlichen Ausweis erhalten.

Ihr Kursabschluss ist direkt gültig. Nach Kursabschluss können Sie in Ihrem Profil Ihre Teilnahmebestätigung („Zertifikat“) abrufen. Diese gilt bereits als Nachweis, bis Sie Ihren tatsächlichen Ausweis erhalten.

Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Österreich "Sachkunde" erforderlich. Unser E-Learning Kurs „Pflanzenschutzmittel Sachkundenachweis Erstausbildung“ für Vertreiber:innen & Berater:innen ist auch für Anwender:innen gültig.

Unser E-Learning Kurs ist für Vertreiber:innen & Berater:innen konzipiert und daher auch ausführlicher gestaltet, als der Anwenderkurs des LFI. In manchen Bundesländern wird trotzdem auch der Ausweis der Landwirtschaftskammer (nur für die Anwendung gültig) verlangt, hier gibt es leider unterschiedliche Länderregelungen.

Sie können sich als Anwender:in daher auch in Ihrem Bundesland unseren E-Learning Kurs anrechnen lassen und bei der Landwirtschaftskammer einen Anwender-Ausweis nach landesgesetzlichen Bestimmungen beantragen, falls verlangt.

Bitte prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Profil ein Foto hochgeladen, Ihr Geburtsdatum eingetragen und den Sachkundeausweis tatsächlich angefordert haben. Sehen Sie in Ihrem Profil die Schaltfläche „Sachkundeausweis angefragt“, so sollte der Ausweis demnächst bei Ihnen eintreffen.

Die Zusendung des Ausweises kann sich teilweise aufgrund von Feiertagen etc. verzögern. Warten Sie schon sehr lange auf Ihren Ausweis, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: akademie@ages.at.

Gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 muss beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das im Besitz einer Bescheinigung des BAES ist, um Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie Sicherheitshinweise für das Risikomanagement zu den betreffenden Produkten geben zu können.

Die Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 finden Sie hier.

Diese besagt u.a.:
§ 1. (1) Beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das in Besitz einer Bescheinigung (§ 3) ist, um den Kunden geeignete Hinweise für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie Sicherheitshinweise für das Risikomanagement zu den betreffenden Produkten geben zu können. In jedem Falle muss zumindest eine im Unternehmen beschäftigte Person über eine Bescheinigung gemäß § 3 verfügen, und diese Person muss während der Geschäfts- und Betriebszeiten, zu denen Pflanzenschutzmittel verkauft werden, im Betrieb anwesend sein. Gleiches gilt auch für jeden Filialbetrieb.

Das heißt, es gibt keine Mindest- oder Maximalzahl, es muss allerdings immer eine Person zur Verfügung stehen. Wie viele Personen ein Betrieb ausbilden lassen möchte, liegt im Ermessen des Unternehmens. Je höher die Nachfrage, desto mehr verfügbare Personen machen durchaus Sinn, vor allem um diverse Ausfälle, Krankenstände etc. abzudecken - und nicht zu vergessen, auch im Falle einer Kontrolle durch das Bundesamt die Anwesenheit gewährleisten zu können.

 Das vollständige Veranstaltungsprogramm der AGES-Akademie finden Sie in unserem

Veranstaltungskalender

Kontakt

Leitung

Mag. Christoph Unger

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Sie erreichen uns telefonisch
Mo - Do von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr

Aktualisiert: 10.10.2023