EU-CEG Meldeverpflichtung
Das EU Common Entry Gate (EU-CEG) ist eine EU-weite Plattform, die der Erfassung in der Tabakprodukterichtlinie (TPD II) und dem TNRSG geregelten Informationen dient.
Dieses System stellt die EU-weite Verfügbarkeit dieser Informationen für Behörden, beteiligte Institutionen sowie in weiterer Folge für Bürgerinnen und Bürger sicher. Nur korrekt und vollständig im EU-CEG gemeldete Produkte, die dem Regelungsumfang des TNRSG unterliegen, sind auch am österreichischen Markt verkehrsfähig. Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (Liquids) dürfen frühestens sechs Monate nach der vollständigen Einmeldung in Verkehr gebracht werden.
Auf der Webseite der Europäischen Kommission finden Unternehmen allgemeine Informationen zum EU-CEG sowie Hilfestellungen zum Registrierungs- und Einmeldeprozess. Die übermittelten Daten werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 behandelt, um den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Um Ihnen die Einmeldung zu erleichtern, haben wir weiterführende Informationen und Erklärungen für Sie zusammengefasst. Diese befinden sich im Sektor Downloads.
Auch das Gesundheitsministerium stellt laufend Informationen zu den EU-CEG Meldeverpflichtungen zur Verfügung.
Büro für Tabakkoordination
- E-Mail:
tabak@ages.at - Telefon:
+43 5 0555-25614
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Spargelfeldstraße 191
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Aktualisiert: 17.10.2024