EU-CEG Meldeverpflichtung

Das EU Common Entry Gate (EU-CEG) ist eine EU-weite Plattform, die der Erfassung in der Tabakprodukterichtlinie (TPD II) und dem TNRSG geregelten Informationen dient.
Dieses System stellt die EU-weite Verfügbarkeit dieser Informationen für Behörden, beteiligte Institutionen sowie in weiterer Folge für Bürgerinnen und Bürger sicher. Nur korrekt und vollständig im EU-CEG gemeldete Produkte, die dem Regelungsumfang des TNRSG unterliegen, sind auch am österreichischen Markt verkehrsfähig. Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (Liquids) dürfen frühestens sechs Monate nach der vollständigen Einmeldung in Verkehr gebracht werden.

Auf der Webseite der Europäischen Kommission finden Unternehmen allgemeine Informationen zum EU-CEG sowie Hilfestellungen zum Registrierungs- und Einmeldeprozess. Die übermittelten Daten werden gemäß Verordnung (EG) Nr. 45/2001 behandelt, um den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Um Ihnen die Einmeldung zu erleichtern, haben wir weiterführende Informationen und Erklärungen für Sie zusammengefasst. Diese befinden sich im Sektor Downloads.

Auch das Gesundheitsministerium stellt laufend Informationen zu den EU-CEG Meldeverpflichtungen zur Verfügung.

Für eine Meldung pflanzlicher Raucherzeugnisse (z.B. Hanfblüten) wurde die Guideline im Downloadbereich um den Reiter „Pflanzliche Raucherzeugnisse“ ergänzt. 

Bei den Feldern „Tabakinhaltsstoffe“ sind in den Feldern Tabakinhaltsstoffe bei „Part Type“ und „Leaf Type“ jeweils das Feld „Other“ auszuwählen und hier

  • die Sorte – bei Hanf entsprechend dem EU-Sortenkatalog und
  • den Teil der Pflanze (Blüten, Blätter, Blüten und Blätter), um den es sich handelt, einzutragen.
  • Auch die Verkaufsdaten sind anzugeben.

Zertifikate bezüglich des THC-Gehaltes sind nicht hochzuladen, da ausschließlich Sorten, die dem „Sortenkatalog der EU für Hanfanbau“ entsprechen, angebaut werden dürfen, deren THC-Wert unter dem gesetzlich vorgegebenen Wert gemäß Suchtmittelgesetz verbleibt.

Büro für Tabakkoordination

Aktualisiert: 10.10.2023