Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung von hydroalkoholischen Leave-on Handhygieneprodukten. Unter Berücksichtigung der Produktaufmachung und der Zusammensetzung wurde die Produktklassifizierung als kosmetisches Mittel bzw. als Biozidprodukt überprüft. Hinsichtlich seiner bakterioziden bzw. viroziden Wirkung ist der Alkoholgehalt (Ethanolgehalt) ein wichtiger Parameter. Angaben am Produkt dürfen bei den Konsument:innen keine falsche Erwartungshaltung hinsichtlich der Produktleistung bewirken. 44 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
30 dieser Produkte wurden aufgrund der kosmetikspezifischen Kennzeichnung am Produkt (z. B. die Bestandteilliste) und Notifizierung in der CPNP Datenbank seitens des Inverkehrbringers eindeutig als kosmetische Mittel am Markt bereitgestellt.
- 21 der 30 als kosmetische Mittel am Markt bereitgestellten Produkte waren als Biozidprodukt zu klassifizieren. Diese Produkte wurden daher unzulässigerweise als kosmetische Mittel vertrieben.
- drei der als kosmetische Mittel am Markt bereitgestellten Produkte entsprachen nicht den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.