Ziel der Schwerpunktaktion „Sicherheit von Modepuppen“ war die Überprüfung, ob die Anforderungen der Spielzeugverordnung eingehalten werden bzw. ob verbotene Phthalate eingesetzt werden.
30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 13 Proben wurden beanstandet (zum Teil wegen mehrerer Gründe):
- Bei sechs Proben wurde der Einsatz verbotener Phthalate (Weichmacher) nachgewiesen
- Zwölf Proben wurden wegen Fehlern bei den geforderten Warnhinweisen bzw. bei der Kennzeichnung beanstandet
- Eine Probe (Babypuppe) war für Kinder unter 3 Jahren ansprechend, enthielt aber kleine Teile, die für Kinder unter 3 Jahren ein Risiko (Verschlucken) darstellen
- Bei zwölf Proben wurde die eingeforderte Konformitätserklärung nicht eingereicht bzw. war mangelhaft