Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob die Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011 eingehalten werden.
43 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 23 Proben wurden beanstandet:
- neun Proben wurden wegen Sicherheitsmängeln wie stark erhöhter Flammenausbreitungs-geschwindigkeit, vorhandener Spitzen, zugänglichem Füllmaterial und zu dünner Verpackungsfolien beanstandet
- bei fünf Proben wurde die Kennzeichnung beanstandet (mangelhafte oder fehlende Warnhinweise)
- fünf Proben wiesen Mängel bezüglich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung auf (u. a. mangelhafte/fehlende Angaben bzgl. Name/Adresse)
- 17 Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet