Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011. 47 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 10 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- zwei Proben wurden wegen Sicherheitsmängeln beanstandet, davon:
- eine Probe aufgrund erhöhter Flammenausbreitungsgeschwindigkeit
- eine Probe aufgrund einer zu dünnen Verpackungsfolie
- bei sieben Proben wurde die Kennzeichnung beanstandet (mangelhafte, fehlende oder zu Unrecht angebrachte Warnhinweise)
- fünf Proben wiesen Mängel bezüglich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung auf (u.a. mangelhafte/fehlende Angaben bzgl. Name/Adresse, mangelhafte CE-Kennzeichnung)
- zwei Proben wurden wegen einer mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet.