Ziel der Schwerpunktaktion war es, Produkte, die speziell für Kinder beworben werden, auf Zusammensetzung und Deklaration zu überprüfen. 32 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Elf Proben wurden (teilweise mehrfach) beanstandet:
- bei einem Schminkset waren in den Lidschatten und dem Rouge die Richtwerte für Arsen überschritten
- bei vier Proben wurden analytisch nachgewiesene Stoffe in der Bestandteilliste nicht angeführt. Es handelte sich um zwei Konservierungsmittel (Phenoxyethanol und Dichloro-benzyl Alcohol), ein nicht-ionisches Tensid (Octoxynol-9) sowie allergene Duftstoffe
- bei zwei Produkten fehlte die Notifizierung in der europäischen CPNP-Datenbank
- bei einer Haarkreide wurde in der Bestandteilliste ein Farbstoff (CI 45380) angeführt, der als Haarfärbestoff nicht erlaubt ist
- bei zwei Produkten fehlten Teile der Kennzeichnung auf den Behältnissen
- bei einem Faschingsschminkset fehlten die Vorsichts- und Warnhinweise für den Gebrauch in deutscher Sprache.