Diese Schwerpunktaktion diente der gezielten Überprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln, die überwiegend für Schulkinder angeboten werden. 61 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht und begutachtet. Zwölf Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- elf Beanstandungen von Proben erfolgten nach der Lebensmittelinformations-Verordnung
- acht Proben wurden aufgrund des Verstoßes gegen die Vorgaben der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben beanstandet
- vier Proben waren auf Grund von Irreführung - krankheitsbezogene Angaben zu beanstanden
- eine Probe entsprach nicht den Vorgaben der Loskennzeichnungsverordnung