Ziel der Schwerpunktaktion „Kunststoffidentifizierung und Dokumentenkontrolle bei Verpackungen aus/mit Kunststoff in allen Stufen der Herstellung und Verarbeitung (inkl. Importware)“ war es, die Belege wie Prüfberichte, Berechnungen und Konformitätsbewertungen bei Importeuren, Herstellern und Verarbeitern zu beurteilen.
Es wurden 73 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- 30 Proben wurden beanstandet, da die rechtlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sind nicht nur die Inhalte der Konformitätserklärung festgelegt, sondern auch die Prüfbedingungen, wonach diese Konformität festzustellen ist. Zusätzlich enthält die Verordnung auch Anforderungen an die Zusammensetzung des Kunststoffes und hinsichtlich der Bewertung von in der Unionsliste nicht aufgeführten Stoffen. Diese Dokumentation muss im Unternehmen aufliegen und ist den zuständigen Behörden zu Inspektionszwecken zugänglich zu machen.