Ziel der Schwerpunktaktionwar die Einhaltung der Anforderungen für kosmetische Mittel auf anderen Vertriebswegen als den großen Einzelhandelsketten.
36 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 14 Proben wurden (teilweise mehrfach) beanstandet:
- Ein CBD-Gel wurde mehrfach beanstandet: wegen irreführender Angaben, unzulässiger Angaben, nicht belegter Werbeaussagen und einer unzureichenden Sicherheits-bewertung/Produktinformationsdatei
- Eine Seife wurde als Naturseife ausgelobt, obwohl Stoffe eingesetzt wurden, die für Naturkosmetika nicht zulässig sind
- Bei zwei Proben wurde mit dem Claim „Frei von Konservierungsmitteln“ geworben, obwohl diese Produkte keiner Konservierung bedürfen, weil sie wasserfrei sind und daher nicht verkeimen
- Bei zehn Proben wurden Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt
- Bei vier Proben fehlte die Notifizierung
- Bei einer Probe fehlte die gesetzlich geforderte Kennzeichnung in deutscher Sprache