Ziel der Schwerpunktaktion war die Einhaltung der Anforderungen für kosmetische Mittel auf anderen Vertriebswegen als dem Großhandel. 27 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 15 Proben wurden (teils mehrfach) beanstandet:
- Eine Massagelotion wurde aufgrund ihres Gehaltes an Methylsalicylat als gesundheitsschädlich eingestuft und vom Markt genommen.
- Ein Haarfärbemittel, das als Hennaprodukt beworben wurde, enthielt zusätzlich chemische Farbstoffe, die als allergieauslösend bekannt sind und zu wenig Kupplersubstanz aufwies.
- Eine Salbe wurde als Präsentationsarzneimittel eingestuft. D.h. das Produkt warb mit heilenden Wirkungen („hemmt Entzündungen“). Ein Verfahren wurde von der Arzneimittelbehörde eingeleitet.
- Bei 13 Proben wurden Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt.
- Bei acht Proben fehlte die Notifizierung.
- Bei vier Proben war durch eine Werbeaussage eine Irreführungseignung gegeben.
- In vier Fällen fehlte die gesetzlich geforderte Kennzeichnung in deutscher Sprache.