Ziel der Schwerpunktaktion „Inhaltsstoffe und Wirksamkeit von chemischen Hornhautentfernern“ war die Überprüfung, ob die gesetzlichen Bestimmungen für Kaliumhydroxid, einem Stoff zur Hornhautentfernung, eingehalten werden.
Es wurden 30 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- Keine Probe musste wegen der eingesetzten Wirkstoffe zur Hornhautentfernung beanstandet werden
Kaliumhydroxid wird zum Aufweichen bzw. Entfernen von Hornhaut verwendet. Eine Konzentration bis 1,5 % gilt als unbedenklich. Kosmetische Mittel zur Hornhautentfernung, die Kaliumhydroxid enthalten, müssen allerdings mit Warnhinweise versehen sein.