Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Formaldehyd, das zur Nagelhärtung verboten ist. 30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Sechs Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- bei einer Probe wurde Formaldehyd in der Höhe von 1,6 % nachgewiesen
- bei drei Proben wurde mit „Formaldehydfrei“, „enthält kein Formaldehyd“ oder einer sinngemäß ähnlichen Aussage geworben. Da dies jedoch eine Werbung mit Selbstverständlichkeit darstellt und nur die rechtlichen Mindestanforderungen eingehalten werden, ist dies unzulässig
- bei zwei Proben wurde die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorgaben beanstandet, wie das Fehlen der Chargennummer und der Haltbarkeitsangabe, die schlechte Lesbarkeit und die fehlende Angabe der Vorsichtsmaßnahmen in deutscher Sprache
- bei einer Probe wurde die fehlende Notifizierung beanstandet