Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob Halloweenkostüme für Kinder den Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011 bezüglich der Entflammbarkeit entsprechen.
20 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Eine Probe wurde beanstandet:
- die zulässige Brenndauer wurde deutlich überschritten, mehr Material als zulässig ist abgebrannt
Spielzeug muss bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Unter anderem darf Spielzeug in der Umgebung des Kindes keinen gefährlichen entzündbaren Gegenstand darstellen. Es muss daher aus Materialien bestehen, die schwer entzündbar sind bzw. langsam brennen, wenn sie Feuer gefangen haben.