Ziel der Schwerpunktaktion war es zu erheben, wie Kleinsthersteller gewährleisten, sichere kosmetische Mittel am Markt bereitzustellen und in welchen Bereichen Mängel auftreten und noch Informationsbedarf herrscht oder Unterstützung benötigt wird. Zusätzliche zur Probenziehung wurde anhand eines Fragebogens ermittelt, wo die größten Probleme aus Sicht der Hersteller liegen und wo Verbesserungen erwünscht sind. 24 Proben von 22 Kosmetikherstellern aus ganz Österreich wurden untersucht.
Bei 13 Proben wurde ein Verdacht eines Verstoßes gegen die maßgeblichen Vorschriften im Sinne von § 37 LMSVG an die Lebensmittelaufsichtsbehörde gemeldet:
- bei drei Proben lag keine Produktinformationsdatei inklusive der Sicherheitsbewertung vor, zu allen anderen 21 Proben konnten zumindest Unterlagen (wie PID, Sicherheitsbewertung oder Sicherheitsbericht) vorgelegt werden
- bei drei Proben war der Sicherheitsbericht mangelhaft
- bei sechs kosmetischen Mitteln fehlte die Notifizierung in der CPNP-Datenbank
- Kennzeichnungsmängel wurden bei sechs Produkten festgestellt
- bei zwei Proben waren die Werbeaussagen mangelhaft
- bei einem Produkt wurden Konservierungsmittel verwendet, die nicht für Kosmetische Mittel zugelassen sind
- bei einem Produkt konnte die mikrobiologische Sicherheit nicht ausreichend belegt werden.