Ziel der Schwerpunktaktion „Detox- und Superfood“-Produkte“ war es, die Gesamtaufmachung (einschließlich produktbezogener Informationen) dieser Produkte, die zumeist als Nahrungs-ergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden, zu überprüfen. Vermehrt werden diese Produkte mit Angaben zu Wohlbefinden, Gesundheit oder Ernährungstrends beworben. Bei der Angabe „Detox“ handelt es sich beispielsweise um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, die eine reinigende beziehungsweise endgiftende Wirkung impliziert.
78 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 41 Proben wurden mehrfach beanstandet:
- Zehn Produkte wiesen unrechtmäßige nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf
- Bei fünf Proben wurden irreführende Angaben in Hinsicht auf vermeintliche „entgiftende Wirkungen“ beanstandet
- 31 Proben entsprachen nicht den Bestimmungen der Nahrungsergänzungsmittelverordnung bzw. der Lebensmittelinformationsverordnung