Mit der Schwerpunktaktion wurden innenbeschichtete Konservendosen dahingehend überprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen zu Bisphenol A sowie Bisphenol A-Diglycidylether (BADGE) eingehalten werden.
Es wurden 47 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- Keine Probe wurde beanstandet
Bei den untersuchten Proben handelte es sich um Suppen, Fisch- und Fleischprodukte (Corned beef, Fleischaufstriche u. ä.), die in Konservendosen aus Weißblech abgefüllt waren. Alle Dosen bzw. Konserven waren innen beschichtet. Die Beschichtungen waren auf Polyether/BPA-Basis, auf Polyesterbasis und aus Polyvinylchlorid hergestellt.
Für Bisphenol A gilt seit 6. September 2018 ein spezifischer Migrationsgrenzwert (= die Menge, die aus der Beschichtung in das Lebensmittel abgegeben werden darf) von 0,05 mg/kg. Zusätzlich wurde auch untersucht, inwiefern andere Bisphenole (B, E, F und S) ersatzweise als Ausgangsstoff für Innenbeschichtungen verwendet werden.