Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung des stationären konventionellen Einzelhandels auf illegale Arzneimittel, da Arzneimittel in Österreich im Regelfall nur über Apotheken abgegeben werden dürfen. Unabhängig von der Vertriebsform dürfen nur zugelassene Arzneimittel vertrieben werden. Bei der diesjährigen Überprüfung wurde ein Hauptaugenmerk auf äußerlich anzuwendende Produkte gelegt.
36 Proben wurden untersucht. 34 Proben davon wurden durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) als illegale Arzneimittel beurteilt:
- Sieben Funktionsarzneimittel mit pharmakologischen wirksamen Inhaltsstoffen
- Sieben Präsentationsarzneimittel, die aufgrund ihrer Auslobung als Arzneimittel eingestuft wurden
- 20 Präsentationsarzneimittel, die auch als Funktionsarzneimittel aufgrund der enthalten pharmakologisch wirksamen Wirkstoffe eingestuft wurden