Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Abgabe von Schwermetallen und anderen problematischen Elementen. Es sollten Materialien, Gegenstände oder Geräte gefertigt aus Keramik, Email, Glas, Metall bzw. Metalllegierungen bei Herstellern, Verarbeitern und Importeuren gezogen werden. Zusätzlich sollten die beprobten Unternehmen die vorhandenen Dokumente zur Eigenüberprüfung und erforderlichenfalls eine Konformitätserklärung (KE) übermitteln. 30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Vier Proben wurden beanstandet:
- bei zwei Proben wurde die Keramik-Verordnung nicht eingehalten
- eine Probe entsprach nicht den Anforderungen der Verordnung über Materialien aus Kunststoff mit Lebensmittelkontakt
- eine Probe wurde nach der Verordnung über die Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff beanstandet.
Keine der untersuchten Proben wurde aufgrund einer erhöhten Abgabe von Schwermetallen (z. B. Blei, Cadmium) oder von anderen Elementen (z. B. Antimon, Aluminium, Cobalt) beanstandet. Die Beanstandungen erfolgten aufgrund von mangelhaften, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht entsprechenden Dokumenten zur Konformität.