Ziel der Schwerpunktaktion war die Überwachung der Acrylamidgehalte in ausgewählten Lebensmitteln (Kekse und Waffeln, Röstkaffee, Instant-Kaffee, Kaffeemittel, Kekse und Zwieback für Säuglinge und Kleinkinder, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder). Hintergrund für die Aktion war eine am 11. April 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung, die zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln dient.
68 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
- Bei alle Proben wurden die geltenden Richtwerte eingehalten.
In der Verordnung (EU) 2017/2158 sind Richtwerte für Acrylamid festgelegt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um gesetzliche Höchstgehalte. Im Fall der Überschreitung eines solchen Richtwertes sollen vielmehr Erhebungen in Lebensmittelbetrieben durchgeführt werden, um weitere Anhaltspunkte zu gewinnen, wie der Acrylamidgehalt in Lebensmitteln gesenkt werden kann.