Bis auf Weiteres ist die Einfuhr von frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren sowie Rohmilch aus den Sperrzonen von Ungarn und der Slowakischen Republik (rund um die MKS Ausbruchsbetriebe in Ungarn und der Slowakei) verboten. Darüber hinaus wird grundsätzlich davon abgeraten, Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie beispielsweise Fleisch, Schinken, Wurst, Milch und Milchprodukte, nach Österreich zu verbringen (siehe MKS-Sofortmaßnahmenverordnung)
Aktualisiert: 08.04.2025