Im Zuge der von der AGES routinemäßig durchgeführten Clusteranalysen wurde festgestellt, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen bei Menschen auf einen identen Listerienstamm (L. monocytogenes SgIVb/ST1/CT6568) zurückzuführen sind.
Im Zuge der behördlichen Abklärung ergab sich der Verdacht des Vorliegens eines bundesländerübergreifenden lebensmittelbedingten Krankheitsausbruchs. Damit im Zusammenhang stehen möglicherweise drei Todesfälle im Zeitraum 2020 – 2022. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat umgehend die AGES mit der Abklärung des Verdachts beauftragt. Die Untersuchung wird aktuell durchgeführt.
Die bisherigen Erhebungen deuten auf einen Betrieb in Niederösterreich hin. Die zuständige Lebensmittelaufsicht des Landes Niederösterreich hat sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet: Bereits ausgelieferte Produkte werden durch den Betrieb zurückgerufen, neu produzierte Produkte dürfen erst nach Vorliegen eines negativen Gutachtens auf Listerien und nach Freigabe durch die Lebensmittelaufsicht in Verkehr gebracht werden.
Die Abklärung dieses Verdachtes erfolgt in enger Kooperation zwischen AGES, BMSGPK und den jeweils zuständigen Landesbehörden.