Tierseuchenradar – Mai 2025
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:


Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
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Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
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Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
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Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
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Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Mai 2025 (Stichtag: 03.06.2025) wurden in Europa 30 Ausbrüche bei Hausschweinen und 603 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbrüche hat sich im Vergleich zum Vormonat halbiert, was vor allem auf einen Rückgang der Ausbrüche bei Wildschweinen zurückzuführen ist (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Derzeit sind 13 Länder in Europa betroffen (Vormonat 15) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Im Berichtszeitraum haben Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien und Kroatien keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Hausschweine
Im Mai 2025 (Stichtag: 03.06.2025) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen annähernd gleich geblieben (im Berichtszeitraum 30, im Vormonat 33). Es wurden Ausbrüche aus Rumänien (23), Serbien (2), Lettland (1), Griechenland (1), der Slowakei (1), Moldawien (1) und der Ukraine (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (28) sind Kleinbetriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 17 private Kleinsthaltungen mit weniger als zehn Schweinen pro Betrieb. Bei einem der Betriebe handelt es sich jedoch einen großen kommerziellen Betrieb im Kreis Levice in der Slowakei mit 18.458 Schweinen.
Am 2. Mai 2025 wurde auf diesem Betrieb in Dolné Semerovce, Kreis Levice, der in Zone II gelegen ist, der erste ASP-Ausbruch in einer gewerblichen Haltung in der Slowakei im Jahr 2025 bestätigt, nachdem am 30. April klinische Symptome bei Tieren in einem Stall beobachtet worden waren. Die genaue Eintragsquelle ist bislang unklar, jedoch wurden in der Umgebung neun mit ASP infizierte Wildschweine festgestellt.
Griechenland meldete einen weiteren ASP-Ausbruch bei gehaltenen Schweinen in der Region Florina, die bereits als Zone II eingestuft ist. Am 28. Mai 2025 bestätigte das Nationale Referenzlabor den Ausbruch in einer Tierhaltung der Universität Westmakedonien in der Gemeinde Florina, in der lediglich zwei Tiere (ein Eber und eine Sau) gehalten wurden. In unmittelbarer Umgebung wurden in den Wochen zuvor mehrere Ausbrüche bei Wildschweinen festgestellt, zuletzt am 22. Mai nur 700 Meter vom betroffenen Betrieb entfernt. Außerhalb des Berichtszeitraums, am 05. Juni, meldete Griechenland einen weiteren Ausbruch in der Gemeinde Volvi, Regionaleinheit Thessaloniki, Region Zentralmazedonien, ein bisheriges Zone-I-Gebiet.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 126 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Mai 2025 (Stichtag: 03.06.2025) meldeten 13 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. In allen betroffenen Ländern war ein Rückgang der Ausbruchszahlen im Vergleich zu den Vormonaten zu verzeichnen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Deutschland (199) gemeldet, dicht gefolgt von Polen (192). Dahinter lagen Ungarn (69), Italien (41), Litauen (30), Lettland (27), die Slowakei (21), Griechenland (9), Rumänien (7), Estland (5), die Ukraine (1), Serbien (2) und Moldawien (1). Weitere Details finden sich in der Tabelle ASP-Ausbrüche.
In Deutschland wurden die meisten Ausbrüche aus Hessen gemeldet.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 79 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 553 | 0 | 483 | 0 | 192 |
Deutschland | 0 | 224 | 0 | 419 | 0 | 199 |
Lettland | 0 | 210 | 0 | 60 | 1 | 27 |
Litauen | 0 | 150 | 0 | 101 | 0 | 30 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 137 | 0 | 76 | 0 | 41 |
Ungarn | 0 | 81 | 0 | 104 | 0 | 69 |
Rumänien | 34 | 13 | 28 | 29 | 23 | 7 |
Slowakei | 0 | 23 | 0 | 23 | 1 | 21 |
Griechenland | 0 | 9 | 1 | 10 | 1 | 9 |
Serbien | 1 | 13 | 4 | 4 | 2 | 1 |
Moldawien | 9 | 2 | 2 | 3 | 1 | 1 |
Ukraine | 2 | 5 | 2 | 5 | 1 | 1 |
Estland | 0 | 0 | 0 | 5 | 0 | 5 |
Nordmazedonien | 0 | 1 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Bosnien und Herzegowina | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Bulgarien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 47 | 1425 | 37 | 1325 | 30 | 603 |


Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt.In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2025/1072/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Die EFSA hat kürzlich in ihrem jährlichen epidemiologischen Bericht zur ASP berichtet, dass die ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen 2024 im Vergleich zu 2023 um 83 % auf 333 zurückgegangen sind, vor allem begingt durch weniger Ausbrüche in Rumänien und Kroatien. Der Großteil der Ausbrüche (78 %) betraf Kleinbetriebe mit weniger als 100 Schweinen. Sechs Ausbrüche auf Betrieben mit über 10.000 Schweinen wurden aus Rumänien (3), Italien (2) und Polen (1) gemeldet. Zudem zeigte sich eine deutliche Saisonalität mit einem Höhepunkt in den Sommermonaten: 51 % der Ausbrüche wurden zwischen Juli und September gemeldet. Polen war mit 30 % aller gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen das am stärksten betroffene EU-Land. Von den Proben stammten 91,5 % von erlegten Wildschweinen (0,4 % PCR-positiv, 31 % der Ausbrüche) und 5,2 % von tot aufgefundenen Wildschweinen (29 % positiv, 69 % der Ausbrüche).
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Mai 2025 (Stichtag 03.06.2025) erfolgten in Österreich keine Nachweise der HPAI.
Der letzte Ausbruch in Österreich bei Wildvögeln wurde am 8. April 2025, bei Vögeln in Gefangenschaft am 30. Jänner 2025 und bei Geflügel am 12. November 2024 gemeldet.
Das aktuelle Risiko für Österreich wird als gering bewertet. Erhöhte Aufmerksamkeit und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen von allen TierhalterInnen werden weiterhin angeraten.
Bereits mit 10. Mai 2025 sind in Österreich keine Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko mehr ausgewiesen. Die entsprechende Kundmachung finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Mai 2025 meldeten 5 Länder Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) bei Geflügel in das ADIS, im Vormonat April erfolgten Meldungen aus 4 Ländern. Aufgrund des starken Rückgangs der Ausbrüche in Ungarn (4 Ausbrüche) und Polen (1 Ausbruch) sank die Zahl der betroffenen Geflügelbetriebe in Europa insgesamt hingegen von 53 auf 8 Ausbrüche im Mai stark. Tschechien, Bulgarien und Lettland meldeten im Mai jeweils einen Ausbruch bei Geflügel (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Der Ausbruch in Tschechien lag mit 15 km nahe an der österreichischen Staatsgrenze.
Wildvögel
Im Mai 2025 sank die Zahl der Ausbrüche in Europa von 55 im Vormonat auf 18 Ausbrüche weiter deutlich. Die Zahl der Länder, in denen HPAIV-Nachweise bei Wildvögeln erfolgten, sank von 15 auf 7 im Mai (Niederlande: 9 Ausbrüche; Schweden: 3 Ausbrüche; Belgien: 2 Ausbrüche; Deutschland, Irland, Kroatien und Spanien: jeweils ein Ausbruch; siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Der Schwerpunkt der Meldungen lag in Küstengebiete der Nord- und Ostsee. In anderen Teilen Europas erfolgten Nachweise im Mai nur vereinzelt (siehe Abbildung HPAI-Karte). Betroffen waren hauptsächlich Möwen- und Wasservögel, weiterhin aber auch Greifvögel und Störche.
Vögel in Gefangenschaft
Im Mai 2025 wurden in Europa bei Vögeln in Gefangenschaft 2 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza in das ADIS gemeldet (Vormonat 9 Ausbrüche). Jeweils einen Ausbruch meldeten Tschechien und Litauen (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ungarn | 53 | 2 | 0 | 32 | 2 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Polen | 32 | 11 | 6 | 18 | 6 | 6 | 1 | 0 | 0 |
Niederlande | 1 | 31 | 0 | 0 | 15 | 0 | 0 | 9 | 0 |
Deutschland | 3 | 20 | 1 | 0 | 12 | 2 | 0 | 1 | 0 |
Belgien | 1 | 20 | 0 | 0 | 5 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Schweden | 0 | 6 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 3 | 0 |
Dänemark | 0 | 7 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 3 | 1 | 0 | 2 | 1 | 1 | 0 | 1 |
Irland | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Rumänien | 0 | 2 | 2 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 3 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Finnland | 0 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Bulgarien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Slowakei | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Albanien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Estland | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Griechenland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Island | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Norwegen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Serbien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Türkei | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ukraine | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 92 | 121 | 12 | 53 | 55 | 9 | 8 | 18 | 2 |


Folgen für Österreich
Mit 10. Mai 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes in Österreich alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko aufgehoben. Gebiete mit erhöhtem oder stark erhöhtem Geflügelpestrisiko sind somit derzeit nicht ausgewiesen. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet und die Risikogebiete entsprechend angepasst.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit dem Constanze 2-Projekt wurde in einer Kooperation von Österreich, Deutschland und der Schweiz eine aktive Überwachung bei Wildvögeln am Bodensee gestartet. Dadurch wird die Grundlage für einen frühzeitigen Nachweis und Meldung von aviären Influenzaviren geschaffen.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiter ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem Online-Fragebogen Biocheck stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Die AGES stellt zur Veranschaulichung der notwendigen Maßnahmen beim Betreten und Verlassen von Seuchen(-verdächtigen) Betrieben ein Video für die zuständigen Personen und andere Interessierte zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Die Ausbruchszahlen in Europa sinken im Vergleich zu den Vormonaten deutlich. Wildvögel sind abseits von Küstengebieten nur vereinzelt betroffen. In Österreich erfolgten zuletzt im April HPAI-Nachweise bei zwei Störchen, nachdem seit dem 20. Jänner keine Nachweise erfolgten. Infizierte Wildvögel stellen weiterhin die größte Gefahr einer Virusübertragung auf Geflügel und Vögel in Gefangenschaft dar. Mit dem Rückgang der Ausbrüche bei Wildvögeln ist europaweit auch ein Rückgang der Primärausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln zu beobachten. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass in österreichischen Wildvogelbeständen weiterhin Virus zirkuliert, muss die Situation weiterhin beobachtet werden (besonders Möwenvögel). Das Risiko für Geflügelbetriebe, Klein- und Hobbyhaltungen wird aktuell als gering bewertet, Risikogebiete sind daher aktuell in Österreich nicht ausgewiesen. Es sollte aber weiterhin sorgfältig auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen geachtet, Biosicherheitskonzepte von Geflügelbetrieben überprüft und ggf. verbessert werden.
Eine aktuelle Risikobewertung der AGES finden Sie hier.
Ausführliche Informationen über die Aviäre Influenza stellt auch das Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BMASGPK zur Verfügung.
Veterinärbehörden finden Informationen über Maßnahmen zur Verhinderung von Humanfällen nach Kontakt mit infizierten Tieren hier.
Quellen
Im Berichtzeitraum Mai (Stichtag: 03.06.2025) wurden in das ADIS 12 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 14 Ausbrüche). Aus Rumänien wurden vier Ausbrüche gemeldet (zwei Rinder, ein Hund und eine Katze). Vier Ausbrüche (drei Hunde und ein Fuchs) meldete Moldawien in das ADIS. Polen war von einem Ausbruch bei einem Fuchs und einem Marder betroffen. Norwegen meldete zwei Ausbrüche bei Polarfüchsen. Für einen Überblick über die letzten drei Monate (siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Mrz | Apr | Mai | |
---|---|---|---|
Türkei | 16 | 9 | 0 |
Rumänien | 6 | 4 | 4 |
Moldawien | 4 | 0 | 4 |
Polen | 0 | 1 | 2 |
Norwegen | 0 | 0 | 2 |
GESAMT | 26 | 14 | 12 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eine Übertragung auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen erfolgt äußerst selten. Im September 2023 wurde die Fledermaustollwut erstmals auch in Österreich nachgewiesen.
Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.06.2025) wurde im ADIS ein WNV-Ausbruch in Europa festgestellt. In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für Österreich wird als mittel eingeschätzt, da die Temperaturen steigen und die offizielle WNV-Übertragungssaison laut ECDC im Juni beginnt.
Pferde
Bei Pferden wurden keine WNV-Ausbrüche gemeldet.
Vögel
Italien meldete einen WNV-Ausbruch bei einer Nebelkrähe auf der Insel Sardinien (Provinz Oristano).
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) veröffentlichte am 15. Dezember 2024 den letzten Bericht über die gemeldeten WNV-Ausbrüche und schloss damit die Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte aus 2024 ab. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Quellen
Außerhalb des Berichtszeitraums Mai wurden Anfang Juni Ausbrüche aus Albanien in das ADIS gemeldet.
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.06.2025) wurde kein Ausbruch in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Die Pest der kleinen Wiederkäuer ist in Österreich bisher noch nicht aufgetreten, weshalb Österreich auch den WOAH-Status „frei von PPR“ hat. Da aber Ende Februar im Rahmen von stichprobenartig durchgeführten Quarantäneuntersuchungen von Schlachtschafen aus Rumänien PPR-positive Tiere festgestellt wurden, sind seitdem diverse Vorsichtsmaßnahmen ergriffen worden, um den heimischen Tierbestand zu schützen. So wurde in Österreich mit 21. März eine Kundmachung erlassen, in der Sofortmaßnahmen für die Einbringung von kleinen Wiederkäuern aus Ungarn, Bulgarien und Griechenland zur Schlachtung festgelegt sind. Diese Sofortmaßnahmen beinhalten u.a. weiterhin stichprobenartig durchgeführte Quarantäneuntersuchungen, sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.
Um auch die Ausbreitung in Rumänien zu verhindern und weitere Handelshemmnisse zu vermeiden, dürfen gemäß des Durchführungsbeschlusses 2025/638 der EU (geändert durch Durchführungsbeschluss 2025/785 und Durchführungsbeschluss 2025/1109) bis 30. September keine empfänglichen Tiere aus Rumänien in andere Mitgliedsstaaten verbracht werden.
Mrz | Apr | Mai | |
---|---|---|---|
Rumänien | 1 | 0 | 0 |
Türkei | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 2 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte - eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5-6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
FAO, KVG, WOAH, FLI, EUR-Lex, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.06.2025) wurden insgesamt 59 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Bulgarien und vor allem aus Griechenland in das ADIS gemeldet, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den letzten beiden Monaten bedeutet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Im Mai wurden Experten der EU (Veterinary Emergency Team - EUVET) nach Griechenland entsandt, um sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen und zu unterstützen. Es wird vermutet, dass der Anstieg von Ausbrüchen in Verbindung mit Tierverbringungen zu den Osterfeiertagen steht. Hinzu kommt die geographische Lage des Landes, da ein intensiver Handelsverkehr mit Nachbarländern besteht, welche nicht frei von Schaf- und Ziegenpocken sind. Die Bekämpfung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die personellen Möglichkeiten der Amtstierärzt:innen vor Ort sehr begrenzt sind. Die Ausbrüche häufen sich, mit wenigen Ausnahmen, vor allem im Nordosten und Süden des Landes.
In Bulgarien sind die Ausbrüche auf die Region Haskovo begrenzt, welche sich an der Grenze zu Griechenland und der Türkei befindet.
Mrz | Apr | Mai | |
---|---|---|---|
Griechenland | 10 | 15 | 56 |
Türkei | 9 | 4 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 3 |
GESAMT | 19 | 19 | 59 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.06.2025) wurden keine Ausbrüche in das ADIS gemeldet 1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
In Österreich wurden im April 9 Ausbrüche von BTV bestätigt, wobei Oberösterreich, die Steiermark, Tirol und Vorarlberg betroffen waren. Seit Beginn des Geschehens im September 2024 wurde in Westösterreich vorrangig der BTV Serotyp 3 (BTV-3) und in Ostösterreich der BTV Serotyp 4 (BTV-4) gefunden. In den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark wurden bereits beide Serotypen nachgewiesen.
Zum Stichtag des Berichtszeitraums wurden die Ausbrüche noch nicht in das ADIS gemeldet. Die aktuellen Zahlen sind auf der AGES Homepage zu finden.
Der vektorfreie Zeitraum wurde bereits in allen Mitgliedsstaaten beendet. Dennoch können Tierarten, die für BTV empfänglich sind, in einigen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dort ist auch eine Karte mit dem jeweiligen BTV-Status der EU-Mitgliedsländer zu finden.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1-24)“ ausgesetzt.
Insgesamt ist die Anzahl der Ausbrüche europaweit in allen Ländern niedrig. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird dennoch als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
In Deutschland gab es im Mai 59 Ausbrüche, was einen weiteren Rückgang der Ausbruchszahlen darstellt. In Dänemark gab es nur einige wenige Ausbrüchen von BTV-3. In Frankreich wurden Ausbrüche von BTV-3, vor allem im Nord-Osten des Landes, festgestellt. BTV-8 findet sich eher in der südlichen Hälfte des Landes. Grundsätzlich sind aber auch hier die Ausbruchszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau. In der Schweiz wurden im Mai wieder etwa hundert Ausbrüche von BTV-3 nachgewiesen. Auch einzelne Ausbrüche von BTV-8 wurden festgestellt. In Italien wurde im Mai bis zum Stichtag nur 1 BTV-Ausbruch registriert.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Impfung aller empfänglichen Tierarten jedenfalls gegen alle in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3 und Serotyp 4. Auf freiwilliger Basis und Kosten der Tierhalter:innen ist eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 3, 4 oder 8 amtlich gestattet und entsprechende inaktivierte Impfstoffe sind zugelassen. Für den Serotyp 3 gibt es derzeit drei inaktivierte Impfstoffe auf dem Markt, welche bezogen werden können. Davon ist ein Impfstoff noch aufgrund der Anwendungserlaubnis mittels Verordnung anwendbar und zwei Impfstoffe haben bereits eine EU-Marktzulassung. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten. Nach Herstellerangaben und Erfahrungen aus Ländern, in denen diese Impfstoffe bereits eingesetzt werden, bieten die verfügbaren Impfungen gegen BTV-3 meist keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion, schützen jedoch vor einem schwerem Krankheitsverlauf (vermindertes Tierleid) und reduzieren die Virämie. Die Impfung von empfänglichen Tieren, besonders Schafen, wird daher dringend empfohlen.
Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden wöchentlich aktualisiert.
[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Mrz | Apr | Mai | |
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GESAMT | 0 | 0 | 0 |
Quellen
KVG, Europäischen Kommission, FLI,Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.06.2025) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
In den bereits bekannten Gebieten in Frankreich wurden zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 30. Mai 2025 3.906 EHD-Ausbrüche nachgewiesen, wobei noch nicht alle in das ADIS gemeldet worden sind. Das sind nur 21 Ausbrüche mehr, als bis Anfang Mai dieses Jahres nachgewiesen worden sind.
Für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die sich im Umkreis von 150 km um einen Ausbruch befinden, gilt ein Verbringungsverbot von empfänglichen Tieren in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Frankreich hat deshalb eine sogenannte „regulierte“ Zone mit Verbringungsbeschränkungen eingerichtet, um so den Handel mit anderen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.
Mit einem Anstieg der Aktivität der übertragenden Mücken ist - abhängig von der Witterung - mit Beginn der warmen Jahreszeit zu rechnen.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
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GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft
Seit dem 07. März 2025 meldete Ungarn fünf MKS-Ausbrüche in Rinderbetrieben. Aus der Slowakei erfolgten seit dem 21. März 2025 sechs Ausbruchsmeldungen, betroffen waren ebenfalls Rinderbetriebe.
Ungarn:
- 07.03.2025: 1372 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
- 26.03.2025: 3028 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon (Überwachungszone in Österreich bis 17.05.2025)
- 02.04.2025: 1012 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
- 02.04.2025: 2498 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
- 17.04.2025: 874 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
Slowakei:
In Österreich wurden aufgrund der grenznahen MKS-Ausbrüche am 26. März in Ungarn und 30. März in der Slowakei Überwachungszonen eingerichtet, die mit der Kundmachung mit 17. Mai aufgehoben, bzw. Kundmachung am 12. Mai aufgehoben wurden. Alle Haltungen mit empfänglichen Tierbeständen in diesen Zonen wurden behördlich kontrolliert und negativ auf die MKS untersucht.
Zusätzlich wurde eine erweiterte Sperrzone in Grenzgebieten zu Ungarn und der Slowakei ausgewiesen (Teile Niederösterreichs und des Burgenlandes). Die über 1000 Betriebe mit empfänglichen Tieren in der erweiterten Sperrzone wurden behördlich kontrolliert und stichprobenartig Proben zur Untersuchung auf MKS genommen. Diese erweiterte Sperrzone in Österreich wurde mit 21. Mai 2025 wieder aufgehoben.
Ab dem 21. Mai 2025 sind somit in Österreich keine Zonen mehr ausgewiesen.
Seit März 2025 wurden in den Überwachungszonen und der erweiterten Sperrzone auf österreichischem Gebiet über 18.800 und insgesamt seit Januar 2025 in Österreich über 20.000 amtliche Proben auf MKS-Virus und teilweise auch auf MKS-Antikörper von der AGES untersucht. Weder Virus noch Antikörper wurden nachgewiesen.
Zur Verhinderung einer Einschleppung nach Österreich galten Einschränkungen für die Einfuhr von empfänglichen Tieren, tierischen (Neben-)Produkten und auch Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh. Das Einfuhrverbot von Tieren und tierischen Produkten aus der erweiterten Sperrzone in Ungarn wurde mit 05. Juni aufgehoben.
An bestimmten Grenzübergängen zu Ungarn und der Slowakei wurde der Grenzverkehr ab dem 4. April vorübergehend eingestellt. Die Veterinärbehörden wurden hierbei durch die Exekutive bei der verstärkten Kontrolle der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorgaben unterstützt. Die Sperrungen von Grenzübergängen und Dekontaminationsmaßnahmen wurden schrittweise aufgehoben.
Derzeit besteht kein Hinweis darauf, dass die MKS aus Ungarn oder der Slowakei nach Österreich eingeschleppt wurde.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des BMASGPK
Neben den oben beschriebenen Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei wurden im Berichtszeitraum Mai (Stichtag 03.06.2025) aus der Türkei vier Ausbrüche in das ADIS gemeldet.
Aufgrund des Seuchengeschehens in Ungarn und der Slowakei wird das Risiko für Österreich aktuell weiter als hoch bewertet. Hinweise darauf, dass die MKS bereits nach Österreich eingeschleppt wurde, bestehen derzeit nicht. Die AGES untersucht zur Abklärung anderer Krankheiten eingesendete Proben von Rindern, Schafen und Ziegen auch auf MKS. Tierhalter von empfänglichen Tierarten sollten auf eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen achten und dazu beitragen, dass das MKS-Virus nicht durch infizierte Tiere nach Österreich eingeschleppt wird. Die kontinuierliche Präsenz von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union (z.B. Türkei) ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Auch wildlebende Paarhufer, wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können erkranken. Pferde sind für die MKS nicht empfänglich. Das MKS-Virus ist nahezu weltweit verbreitet und kommt in Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas endemisch vor. In Österreich trat die MKS das letzte Mal im Jahr 1981 auf.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und deren Ausscheidungen oder durch kontaminierte Gegenstände. Eine Übertragung über die Luft ist ebenfalls möglich (bis zu 60 km). Generelle Symptome bei allen empfänglichen Tieren sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen, Fieber, Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.
Mrz | Apr | Mai | |
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Türkei | 31 | 24 | 4 |
Slowakei | 5 | 1 | 0 |
Ungarn | 2 | 3 | 0 |
GESAMT | 38 | 28 | 4 |
Aktualisiert: 08.09.2023
Starker Rückgang der Ausbrüche bei Wildschweinen