Tierseuchenradar – Mai 2024
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland, Tschechien und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Mai 2024 wurden in Europa 15 Ausbrüche bei Hausschweinen und 395 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet (Stichtag: 03.06.2024). Die Gesamtzahl von 410 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum April (554) weiter gesunken (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Die Anzahl der derzeit betroffenen Länder in Europa ist 15 (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Im Berichtszeitraum haben Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Nordmazedonien keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Hausschweine
Im Mai 2024 (Stichtag: 03.06.2024) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen gesunken (im Berichtszeitraum 15, im Vormonat 28). Es wurden einige Ausbrüche aus Rumänien (11), Serbien (2), Moldawien (1) und Griechenland (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei den meisten betroffenen Betrieben handelt es sich um Kleinbetriebe mit weniger als 100 Tieren. Zwei Betriebe zählten mehr als 100 Tiere: einer befand sich in Sremski (Serbien) und hielt 384 Schweine, der andere lag in Langadas, in Zentral-Mazedonien (Griechenland) und hielt 103 Schweine.
Außerhalb des Berichtszeitraums meldete Deutschland am 5. Juni den Nachweis von ASP in einem Betrieb mit 3577 Mastschweinen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die weiteren Maßnahmen werden eng zwischen dem Landeskrisenzentrum und dem zuständigen Landkreis abgestimmt.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 325 km (gemeldet aus Serbien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Mai 2024 (Stichtag: 03.06.2024) meldeten 13 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Länder meldeten einen Rückgang der ASP-Ausbrüche, mit Ausnahme der Slowakei, der Tschechischen Republik und Schwedens, wo ein Anstieg der gemeldeten ASP-positiven Wildschweine zu verzeichnen war. Die meisten Ausbrüche wurden aus Italien (134) gemeldet, gefolgt von Polen (126), Litauen (39), Lettland (30), Ungarn (21), Tschechien (11), der Slowakei (10), Deutschland (7), Schweden (5), Rumänien (5), Bulgarien (4), Griechenland (4), Serbien (2) und der Ukraine (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Die Anzahl der von Italien gemeldeten Ausbrüche ist niedriger als im Vormonat (161), bleibt aber auf einem hohen Niveau. Die Ausbrüche waren in der Emilia-Romagna (Parma und Piacenza), in Ligurien (Genua, Savona, La Spezia) und in der Lombardei (Pavia, Milan und Lodi), aber auch im Piemont (Asti, Cuneo, Alessandria und Novara) und Kampanien (Salerno) zu verzeichnen. In Basilikata, Lazio und Kalabrien wurden im Berichtszeitraum keine Ausbrüche gemeldet.
Schweden meldete die Auffindung von weiteren 5 ASP-positiven Wildschweinkadavern in Fagersta. Insgesamt wurden Proben von 68 Wildschweinen in einem sehr begrenzten Gebiet der Sperrzone II bis einschließlich 19. Mai 2024 positiv auf ASP getestet. Bei den im Jahr 2024 positiv getesteten Kadavern handelte es sich ausschließlich um Skelettreste, die im August/September 2023 oder früher verendet waren.
Tschechien meldete 11 Ausbrüche, die im Landkreis Liberecký auftraten. Da seit Mai 2023 keine Ausbrüche bei Wildschweinen in Česká Lípa gemeldet wurden, schlug das Land die Aufhebung der Sperrzonen in diesem Gebiet vor.
Polen meldete am 24. Mai einen Ausbruch in bisher seuchenfreien Gebieten. Das ASP-Virus wurde bei toten Wildschweinen (1 weibliches Tier, 24 Monate alt und 9 Ferkel) bestätigt, die in der Stadt Gdynia in der Woiwodschaft Pomorskie gefunden wurden. Am 5. Juni 2024 wurde ein positives Wildschwein außerhalb der Restriktionszonen (weniger als 500 m von RZ I entfernt) tot aufgefunden. Der Fundort befand sich im Kreis Brodnica, Woiwodschaft Kujawsko-Pomorskie in der Nähe einer Militärzone mit eingeschränktem Zutritt. Weitere Informationen über die Tierseuchenlage in Polen finden Sie hier.
Deutschland meldete 7 Ausbrüche in Sachsen (Kreis Bautzen und Görlitz) und Brandenburg (Kreis Oberspreewald-Lausitz und Uckermark).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 111 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 212 | 0 | 176 | 0 | 126 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 172 | 0 | 161 | 0 | 134 |
Litauen | 0 | 68 | 0 | 62 | 0 | 39 |
Lettland | 0 | 92 | 0 | 29 | 0 | 30 |
Ungarn | 0 | 47 | 0 | 34 | 0 | 21 |
Rumänien | 5 | 16 | 14 | 6 | 11 | 5 |
Serbien | 4 | 25 | 6 | 8 | 2 | 2 |
Deutschland | 0 | 17 | 0 | 21 | 0 | 7 |
Slowakei | 0 | 25 | 0 | 6 | 0 | 10 |
Kroatien | 0 | 20 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 3 | 0 | 3 | 0 | 11 |
Bulgarien | 1 | 3 | 0 | 6 | 0 | 4 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 4 | 5 | 4 | 0 | 0 |
Ukraine | 3 | 2 | 2 | 2 | 0 | 1 |
Moldawien | 2 | 4 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Griechenland | 0 | 1 | 1 | 4 | 1 | 0 |
Schweden | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 5 |
Nordmazedonien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 15 | 713 | 28 | 526 | 15 | 395 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2024/1661/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I–III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) initiierte ein Forschungsprojekt mit Beteiligung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), um Wissenslücken zur Übertragbarkeit von ASP-Viren (ASPV) durch Futtermittel festzustellen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich das Virus über Futtermittel kaum verbreiten kann. Bei kalt (4°C) gelagerten Futterrüben und Kartoffeln bleibt es länger (120 Tage bzw. 28 Tage) nachweisbar, da es bei kalten und feuchten Bedingungen besonders stabil ist. Detailinformationen finden Sie in dieser Präsentation und im EFSA wissenschaftlichen Bericht.
In der letzten Sitzung des Ständigen Komitees für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF-Komitee) hat Österreich seinen nationalen Aktionsplan zum Wildschweinmanagement vorgestellt. Die vollständige Präsentation finden Sie hier.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Mai wurde aus Österreich kein Ausbruch gemeldet. Die letzten gemeldeten Ausbrüche in Österreich erfolgten bei Geflügel am 02. Februar 2023, in einer Haltung von Vögeln in Gefangenschaft am 05. Februar 2024 und bei Wildvögeln am 01. März 2024.
Am 04. Juni 2024 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden in Österreich alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben.
Das Risiko wird aktuell als gering bewertet.
Situation in Europa
Geflügel
Im Mai 2024 wurden in Europa nur aus Bulgarien 2 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) bei Geflügel in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen war eine Haltung von 6300 Enten in der Region Chaskowo und eine Haltung von 1800 Enten in der Region Plovdiv (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Wildvögel
Im Mai 2024 erfolgte nur aus Spanien die Meldung eines Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln. Betroffen war eine Brandseeschwalbe in Andalusien (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Vögel in Gefangenschaft
Im Mai 2024 wurde in Europa bei Vögeln in Gefangenschaft kein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland | 0 | 21 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dänemark | 0 | 13 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 2 | 0 | 0 | 4 | 1 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Ungarn | 0 | 0 | 0 | 8 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Polen | 2 | 4 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Rumänien | 1 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schweden | 1 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Slowenien | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Belgien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Moldawien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Norwegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 6 | 52 | 1 | 12 | 12 | 0 | 2 | 1 | 0 |
Folgen für Österreich
Da das Seuchengeschehen in ganz Europa aktuell fast gänzlich zum Erliegen gekommen ist, wurden mit 04. Juni 2024 durch die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung auch die Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben. Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko wurden bereits am 18. April 2024 aufgehoben.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten jedoch weiterhin mit erhöhter Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potenzielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden.
Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst. Beispiele für Informationsmaterial für Geflügelbetriebe finden Sie hier.
Die AGES stellt zur Veranschaulichung der notwendigen Maßnahmen beim Betreten und Verlassen von Seuchen(-verdächtigen) Betrieben ein Video für die zuständigen Personen und andere Interessierte zur Verfügung.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Tot aufgefundene oder verendende Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
In ganz Europa werden Ausbrüche nur noch sehr vereinzelt gemeldet und bislang gibt es auch keine Hinweise auf erneute Infektionen von Vögeln in Brutkolonien. Eine Rückkehr der HPAI zum klassischen Muster der Saisonalität würde bedeuten, dass zumindest bis Oktober die Ausbruchszahlen nicht bedeutend steigen. Bei Influenza A Viren muss jedoch immer mit dem Entstehen neuer Virusvarianten durch Genveränderungen und den Austausch von genetischem Material gerechnet werden. Die Situation wird daher fortlaufend evaluiert.
Dies betrifft nicht nur Vögel, sondern auch Säugetiere und den Menschen. Nachdem weltweit bislang besonders bei fleischfressenden Säugetieren Infektionen mit dem aviären Influenzavirus nachgewiesen wurden, erfolgte in den USA im Bundesstaat Texas am 25. März weltweit erstmalig der Nachweis von Influenza A(H5N1) der Linie 2.3.4.4b bei Rindern. Mittlerweile wurden auch aus anderen Bundesstaaten positiv getestete Rinder gemeldet. Das USDA geht von einem einzelnen Übertragungsereignis bereits Ende 2023 durch infizierte Wildvögel aus. Es wird vermutet, dass die Übertragung zwischen Kühen durch mechanische Mittel wie kontaminiertes Melkzeug und durch Tiertransporte zwischen Betrieben stattgefunden hat. Eine mögliche Infektion über Nebenprodukte aus der Geflügelhaltung (z.B. Einstreu, Kot, verstreutes Futter) wird ebenfalls diskutiert. Diese Nebenprodukte werden in einigen Fällen dem Futter für Rinder als zusätzliche Protein-, Energie- und Mineralienquelle beigemischt (in Europa ist dies nicht erlaubt). Infizierte Kühe scheiden über die Milch große Mengen an Virus aus. In der Umgebung von betroffenen Betrieben wurden bereits Katzen und Mäuse positiv auf HPAI A(H5N1) getestet, die sich möglicherweise über die Aufnahme von Milch infizierten. Auch bei drei Menschen wurden Infektionen mit dem HPAI A(H5N1) Virus nachgewiesen, die direkten Kontakt zu infizierten Rindern hatten. Die betroffenen Personen zeigten Konjunktivitis und Symptome einer akuten Atemwegserkrankung. Auch in Proben von pasteurisierter Milch aus dem Einzelhandel konnte das Virusgenom nachgewiesen werden. Infektiös sind die Viren nach der Pasteurisierung jedoch nicht mehr. Von dem Konsum von Rohmilch und Produkten daraus wird abgeraten. Bei Kühen ohne Krankheitssymptome erfolgte nach der Schlachtung in einigen Fällen ein Virusnachweis aus der Lunge. Weitere Untersuchungen entlang der Lebensmittelkette werden derzeit durchgeführt.
Der Nachweis von HPAI A(H5N1) bei Rindern beschränkt sich derzeit auf die USA. In Österreich können jedoch grundsätzlich auch andere Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden. KonsumentInnen wird daher empfohlen sich an die grundlegenden Regeln der Küchenhygiene zu halten, Eier und Fleisch gut durchzugaren und auf Rohmilch zu verzichten.
Quellen
ADIS, EFSA, USDA, CDC, FDA, CDC, CDC
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 03.06.2024) wurden in das ADIS 3 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche (Vormonat 12 Ausbrüche) gemeldet. Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Zwei Ausbrüche in Moldawien (ein Rind und ein Hund) wurden aus dem Grenzgebiet zur Ukraine gemeldet. Der Ausbruch in Rumänien (ein Hund) trat im Norden des Landes auf. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Mrz | Apr | Mai | |
---|---|---|---|
Türkei | 10 | 7 | 0 |
Rumänien | 2 | 1 | 1 |
Moldawien | 0 | 1 | 2 |
Ungarn | 1 | 2 | 0 |
Polen | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 13 | 12 | 3 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Im September 2023 wurde erstmals auch in Österreich Fledermaustollwut bei einer Breitflügelfledermaus nachgewiesen. Eine Übertragung von Fledermaustollwut auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen ist extrem selten und konnte in Österreich bis dato auch nicht festgestellt werden. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.06.2024) wurden ein WNV-Ausbruch in der Region Marche in Italien bei einer Zwergohreule (Otus scops) und keine Ausbrüche bei Pferden in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche). In der EU/EAA sind die WNV- Fälle bei Pferden und Vögeln meldepflichtig.
Das Risiko für Österreich wird derzeit als mittel eingestuft.
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen, Pferden und Vögeln in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Frankreich | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 1 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Quellen
Im Mai 2024 erfolgte in Europa keine Ausbruchsmeldung zur EHD in das ADIS. Der letzte Nachweis erfolgte im Januar in Italien bei einem Damhirsch auf Sardinien. Im Süden Europas kam es in den vergangenen Monaten vereinzelt zu Ausbrüchen der EHD.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion. Die AGES hat Verfahren zur virologischen und serologischen Diagnostik der Erkrankung etabliert, da aufgrund der unspezifischen Symptomatik eine labordiagnostische Abklärung unerlässlich ist.
Quellen
Aktualisiert: 08.09.2023
Ausbruch bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland