Tierseuchenradar – März 2022
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung.
CAVE: Im folgenden Bericht bezieht sich der Begriff "Fall" auf die im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Ausbrüche (Seuchenmeldungen) und nicht auf die Anzahl der einzelnen betroffenen Tiere.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Fällen nach dem Stichtag der Abfrage können nicht dargestellt werden. Daraus können sich Unterschiede in den Fallzahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Neue Meldungen | Jan. | Feb. | Mrz. | |
---|---|---|---|---|
ASP | Afrikanische Schweinepest: Im März 2022 wurden in Europa 30 Ausbrüche bei Hausschweinen und 720 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der ASP-Fälle bei Hausschweinen und Wildschweinen gesunken. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Deutschland und Italien im Februar Fälle von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft. | |||
HPAI |
Hochpathogene aviäre Influenza: Im März 2022 wurden in Europa 981
Ausbrüche von HPAI aus 20 Ländern gemeldet. Fälle waren bei
Geflügel in Deutschland, Frankreich, Niederlande,
Spanien, Belgien, Polen, Italien, Rumänien, Tschechien, Albanien und
Bulgarien. Fälle bei Nicht-Geflügel in Frankreich,
Deutschland, Niederlande, Dänemark, Spanien, Belgien, Schweden,
Österreich, Portugal, Rumänien, Irland, Griechenland, Albanien,
Finnland, Estland und der Schweiz. Im März traten in Österreich 2 Ausbrüche von HPAI bei Nicht-Geflügel (Wildvögel) auf. Es besteht ein hohes Risiko eines Eintrags auch in Geflügelbestände und einer Übertragung auf in Gefangenschaft gehaltene Vögel. |
|||
RABIES | Tollwut (RABIES): Fälle waren in Polen, Moldawien, Rumänien und der Türkei zu verzeichnen. Für Heimtiere, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine in die EU kommen, gelten erleichterte Einreisebedingungen. Die Tollwut-Situation bei Heimtieren ukrainischer Flüchtlinge wird beobachtet. Österreich ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut. Das Risiko eines Neueintrags des Tollwutvirus wird weiterhin als gering eingestuft. | |||
BT | Blauzungenkrankheit: im März gab es keine Meldungen in Europa. Die letzten BT-Fälle wurden im November 2021 aus Portugal gemeldet. Es ist nach aktueller Datenlage davon auszugehen, dass das Seuchengeschehen derzeit in Europa zum Erliegen gekommen ist. Die vektorfreie Zeit für Österreich wurde von 01.12.2021 bis 30.04.2022 festgelegt. Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie seit 2018 in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland und Italien vor.
Situation in Europa
Im März 2022 wurden in Europa 30 Ausbrüche bei Hausschweinen und 720 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Februar ist die Anzahl der ASP-Fälle bei Hausschweinen und bei Wildschweinen gesunken (im Vormonat 45 bzw. 813 Fälle, siehe Tabelle und Abbildung ASP-Karte).
Hausschweine
Im März 2022 (Stichtag: 04.04.2022) gab es 30 Ausbrüche bei Hausschweinen in Rumänien (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Im Vergleich zum Vormonat (44 Ausbrüche) sind die Zahlen in Rumänien gesunken, die Situation bleibt mit 30 gemeldeten Ausbrüchen jedoch besorgniserregend. Die meisten Ausbrüche fanden in Kleinhaltungen statt, allerdings wurde ASP innerhalb des Berichtzeitraums auch in einem Betrieb mit mehr als 500 Tieren nachgewiesen.
Wildschweine
Im März 2022 (Stichtag: 04.04.2022) meldeten 11 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Fälle von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Fälle wurden in Polen (225) gemeldet, gefolgt von Deutschland (169) und Ungarn (98) (zur räumlichen Verteilung siehe Detaildarstellung in Abbildung ASP-Karte). Die Slowakei meldete 65 und Italien 34 Fälle. Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP-Ausbrüche.HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 325 | 0 | 268 | 0 | 225 |
Deutschland | 0 | 181 | 0 | 213 | 0 | 169 |
Rumänien | 40 | 125 | 44 | 66 | 30 | 40 |
Slowakei | 1 | 81 | 0 | 76 | 0 | 65 |
Ungarn | 0 | 54 | 0 | 54 | 0 | 98 |
Lettland | 0 | 79 | 0 | 56 | 0 | 53 |
Bulgarien | 2 | 95 | 0 | 23 | 0 | 5 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 27 | 0 | 18 | 0 | 34 |
Litauen | 0 | 24 | 0 | 25 | 0 | 29 |
Serbien | 11 | 28 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Estland | 0 | 14 | 0 | 7 | 0 | 1 |
Sardinien | 1 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Moldawien | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Ukraine | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 |
Nordmazedonien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 57 | 1038 | 45 | 813 | 30 | 720 |
Folgen für Österreich
Für Österreich bleibt das Risiko einer Einschleppung von ASP hoch. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben aus dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen und zu verbessern.
Im seit 21. April 2021 geltenden Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und den in Abhängigkeit davon geltenden zusätzlichen Rechtsakten der Europäischen Kommission, im Besonderen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/491) und der ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in allen Mitgliedstaaten und damit in Österreich festgelegt. Im Anhang Teil I bis III der Durchführungsverordnung (EU) 2022/491 sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der Seuche ASP festgelegt.Kommentar
Wie schon im Vorjahr beobachtet wurde, scheint generell die Anzahl der Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa in den Sommermonaten, ab Juli/August, anzusteigen und in den kalten Monaten zu sinken. Im Gegensatz dazu steigt die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle beim Wildschwein in den kälteren Wintermonaten und sinkt in den wärmeren Sommermonaten (für einen Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von März 2021).
Die Anzahl der Ausbrüche in Europa bei Haus- und Wildschweinen gibt weiter Anlass zur Sorge. Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag von ASP durch den Menschen aus Ländern östlich Österreichs das vordergründige Risiko.
Im März betrug die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Falles zur österreichischen Staatsgrenze 108 km, welcher in Ungarn auftrat (siehe Abbildung ASP-Distanz).Quellen
ADIS, FLI, PROMEDSituation
Situation in Österreich
Nach 4 Ausbrüchen von HPAI im Vormonat erfolgten im März 2 Nachweise von HPAIV (H5N1) bei Nicht-Geflügel in Österreich. Betroffen waren 2 Wildgänse im Bezirk Schärding und ein Mäusebussard in Wien. Die beiden Wildgänse wurden zeitgleich und in räumlicher Nähe zueinander aufgefunden, die Meldung in ADIS erfolgte daher als ein Ausbruch.
Situation in Europa
Im März 2022 wurden in Europa bei Geflügel 689 Fälle von HPAI und bei Nicht-Geflügel 292 Fälle gemeldet (Stichtag: 04.04.2022). Die Gesamtzahl von 981 Meldungen hat sich im Vergleich zum Vormonat (534 Meldungen) fast verdoppelt. Nach den sinkenden Fallzahlen im Vormonat steigen im März die Fallzahlen beinahe wieder auf ein Niveau des Höhepunktes des aktuellen Seuchenzuges im Januar. Im März jedoch ist hauptsächlich Geflügel betroffen, während im Januar hauptsächlich Fälle bei Nicht-Geflügel gemeldet wurden (siehe Abbildung HPAI-Verlauf). Zurückzuführen sind die hohen Fallzahlen bei Geflügel im März fast ausschließlich auf Cluster im Westen und Südwesten Frankreichs mit 652 Fällen, nachdem im Vormonat 66 Fälle aus Frankreich gemeldet wurden (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Im Berichtszeitraum wurde in 20 Ländern HPAIV bei Geflügel oder Nicht-Geflügel nachgewiesen (Vormonat 23 Länder). Zum Stichtag gingen im ADIS Meldungen aus Griechenland, Albanien, Bulgarien und Finnland ein, nachdem in diesen Ländern im Februar keine Fälle auftraten. Wie im Vormonat meldeten weiterhin Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark, Spanien, Belgien, Polen, Italien, Schweden, Österreich, Portugal, Rumänien, Irland, Tschechien, Estland und Schweiz Fälle von HPAI. Keine Nachweise von HPAIV mehr wurden aus Ungarn, Kroatien, Slowakei, Norwegen, Litauen, Luxemburg und Nordmazedonien gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
In 4 Nachbarländern Österreichs (Deutschland, Italien, Tschechien und Schweiz) erfolgten Nachweise von HPAIV bei Geflügel oder Nicht-Geflügel (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Neben Wildvögeln und Tieren in Hobby- und Hinterhofhaltungen, wie auch in den Vormonaten, waren im Berichtszeitraum März besonders stark Groß- und Schlüsselbetriebe der Nutzgeflügelhaltung in Frankreich betroffen.
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier.
Geflügel
Nachdem im Vormonat europaweit 129 HPAI-Fälle in das ADIS eingemeldet wurden, steigt im März die Anzahl der betroffenen Betriebe auf 689 stark an. Mit Frankreich (652 Fälle), Deutschland (6 Fälle), Niederlande (4 Fälle), Spanien (13 Fälle), Belgien (1 Fall), Polen (4 Fälle), Italien (1 Fall), Rumänien (2 Fälle), Tschechien (1 Fall), Albanien (4 Fälle) und Bulgarien (1 Fall) meldeten 11 Länder HPAI-Fälle im Berichtszeitraum (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Auffällig hierbei ist die Ausweitung des Clusters in den französischen Regionen Nouvelle-Aquitaine/Okzitanien seit Dezember 2021 und der raschen Entstehung eines weiteren Clusters im März in der Region Pays de la Loire im Westen Frankreichs. Fast alle gemeldeten Fälle von HPAIV bei Geflügel im März liegen in diesen beiden Clustern (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Mit einer Entfernung von 117 km trat der HPAI-Fall bei Geflügel in Tschechien mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Nicht-Geflügel
Die Anzahl der HPAI-Meldungen bei Nicht-Geflügel ist im März in Europa mit 292 Fällen im Vergleich zum Vormonat (405 Fälle) weiterhin deutlich gesunken. Die im Beobachtungszeitraum festgestellten Fälle bei Nicht-Geflügel sind weiterhin mehrheitlich in Küstengebieten im Norden Europas lokalisiert, treten jedoch auch in den übrigen Regionen Europas auf (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder sinkt mit 16 im Vergleich zum Vormonat (23 Länder). Griechenland (10 Fälle), Albanien (1 Fall) und Finnland (2 Fälle) meldeten im März Nachweise von HPAIV bei Nicht-Geflügel, nachdem im Vormonat aus diesen Ländern keine Meldungen vorlagen. Wie im Vormonat meldeten weiterhin Deutschland (137 Fälle), Frankreich (11 Fälle), Niederlande (75 Fälle), Dänemark (16 Fälle), Spanien (12 Fälle), Belgien (8 Fälle), Schweden (3 Fälle), Österreich (2 Fälle), Portugal (3 Fälle), Rumänien (4 Fälle) Irland (6 Fälle), Estland (1 Fall) und Schweiz (1 Fall) positive Nachweise von HPAIV bei Nicht-Geflügel. Im Gegensatz zum Vormonat wurden aus Polen, Ungarn, Italien, Tschechien, Kroatien, Slowakei, Norwegen, Litauen, Luxemburg und Nordmazedonien keine Fälle mehr gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Der HPAI Subtyp H5N1 dominiert bei Nicht-Geflügel deutlich das Infektionsgeschehen.
Der österreichischen Staatsgrenze naheliegende Fälle von HPAI bei Nicht-Geflügel traten im März in Deutschland in einer Entfernung von 26 km zur österreichischen Staatsgrenze und in der Schweiz in einer Entfernung von 117 km zu dieser auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).GE | NG | GE | NG | GE | NG | |
---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 292 | 15 | 66 | 14 | 652 | 11 |
Deutschland | 9 | 392 | 8 | 191 | 6 | 137 |
Niederlande | 7 | 147 | 13 | 85 | 4 | 75 |
Dänemark | 3 | 43 | 1 | 18 | 0 | 16 |
Spanien | 1 | 6 | 17 | 14 | 13 | 12 |
Belgien | 0 | 17 | 0 | 26 | 1 | 8 |
Polen | 16 | 18 | 7 | 6 | 4 | 0 |
Ungarn | 15 | 12 | 0 | 10 | 0 | 0 |
Slowenien | 0 | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Italien | 10 | 1 | 7 | 5 | 1 | 0 |
Schweden | 0 | 12 | 0 | 7 | 0 | 3 |
Österreich | 0 | 12 | 0 | 4 | 0 | 2 |
Portugal | 0 | 6 | 6 | 2 | 0 | 3 |
Rumänien | 0 | 2 | 1 | 7 | 2 | 4 |
Irland | 0 | 4 | 0 | 5 | 0 | 6 |
Tschechien | 5 | 1 | 3 | 1 | 1 | 0 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10 |
Kroatien | 1 | 6 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Albanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 1 |
Bulgarien | 3 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Finnland | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 2 |
Slowakei | 0 | 4 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Norwegen | 0 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Estland | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Kosovo | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Luxemburg | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Nordmazedonien | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Schweiz | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Moldawien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 365 | 736 | 129 | 405 | 689 | 292 |
Folgen für Österreich
Mit 16. März 2022 hat die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Tieren durch die 2. Novelle 2022 der Geflügelpest-Verordnung 2007 ihre Gültigkeit verloren. Hierdurch wurde der nach wie vor bestehenden, aber geringeren Gefährdungslage Rechnung getragen. Im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES galt diese Stallpflicht in den ausgewiesenen Risikogebieten seit November 2021. Die übrigen Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit sind jedoch weiterhin in den ausgewiesenen Risikogebieten verpflichtend umzusetzen. Hierdurch soll eine Übertragung durch HPAIV-positives Nicht-Geflügel auf landwirtschaftliche Geflügelbestände verhindert werden. Die Geflügelpest-Verordnung 2007 in der aktuellen Fassung, sowie die Liste mit den Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko (siehe Anlage 1) finden Sie hier. Eine Karte mit den Risikogebieten finden Sie hier.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021, betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2021/846) werden die Schutz- und Überwachungszonen auf Unionsebene ausgewiesen. Diese sind nach dem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemäß Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 einzurichten.
In Geflügelbeständen und bei Zoohaltungen sollten Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen weiterhin mit äußerster Sorgfalt umgesetzt werden. Jeglicher direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln stellt ein potentielles Risiko einer Krankheitsübertragung dar und sollte konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung.
Aufgrund des positiven Nachweises von HPAIV bei Nicht-Geflügel in Österreich und der anhaltenden Zirkulation von HPAI-Virus bei Wildvögeln sowie der grenznahen Fälle in Geflügelbeständen in Nachbarländern wird das Risiko für das Auftreten weiterer Fälle in Österreich als hoch eingestuft.
Kommentar
Der aktuelle HPAI-Seuchenzug stellt den schwersten in Europa dar. Zwischen Anfang Dezember 2021 und Mitte März 2022 wurde 17,5 Millionen Tiere in betroffenen Geflügelhaltungen gekeult. Tausende Wildvögel verendeten durch eine Infektion mit der hochpathogenen Aviären Influenza. Die rasante Bildung eines eigenständigen Clusters im Westen Frankreichs verdeutlicht die anhaltende Gefahr einer Einschleppung von HPAIV in Geflügelbetriebe. Auch in den kommenden Sommermonaten ist durch die Persistenz des Virus in Wildvogelbeständen weiterhin mit dieser Gefahr zu rechnen.
Durch die derzeitigen Kälteeinbrüche kommt es zu klein- und mittelräumigen Ausweichwanderungen von Wildvögeln. Besonders von Bedeutung bei der Weiterverbreitung sind auch heimische Wildwasservögel, wie Enten und Gänse, die sich wiederholt infizieren und Erreger ausscheiden können, selbst aber selten Symptome zeigen. Jeder direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln, besonders Wildwasservögeln, stellt ein Übertragungsrisiko dar.
Die korrekte Umsetzung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in Geflügelhaltungen und beim Lebendgeflügelhandel sind ebenso von besonderer Bedeutung wie die Verhinderung des Kontaktes zu Nicht-Geflügel. Beispiele für Informationsmaterial finden Sie für private Geflügelhaltungen hier und für Geflügelbetriebe hier.
Die European Food Safety Authority EFSA weist darauf hin, dass in Frankreich auch Geflügelbetriebe mit einem hohen Biosicherheitsstandard betroffen waren. Weitere Maßnahmen, wie ein Überwachungsprogramm und Strategien zur Früherkennung von Ausbrüchen sind daher notwendig und werden in Österreich bereits umgesetzt.
Tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel müssen der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und untersucht werden, damit Viruseinträge frühzeitig erkannt und dementsprechende Maßnahmen getroffen werden können. Wichtig sind Informationen an Tierhalterinnen/Tierhalter und Tierärztinnen/Tierärzte über die frühzeitige Erkennung und korrekte Vorgehensweise im Seuchenfall.Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 04.04.2022) wurden in Europa 11 RABIES-Fälle (Vormonat 21 Fälle) verzeichnet. Polen meldete 7 Fälle, Moldawien 2 Fälle und die Türkei und Rumänien je einen Fall von Tollwut (für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
In der Ukraine tritt die silvatische Tollwut endemisch auf. Für das Jahr 2021 meldete die Ukraine 145 Fälle bei Heim- und Nutztieren, sowie 97 Fälle bei Wildtieren. Damit gehört die Ukraine mit Belarus und Russland zu den Ländern mit den höchsten Tollwut-Fallzahlen in Europa (Quelle). Für 2022 liegen noch keine Meldungen aus der Ukraine vor.
Jan | Feb | Mrz | |
---|---|---|---|
Türkei | 11 | 12 | 1 |
Polen | 7 | 9 | 7 |
Moldawien | 0 | 0 | 2 |
Rumänien | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 18 | 21 | 11 |
Kommentar
Die Tollwutsituation in Polen hat sich 2021 verschlechtert. Das Impfgebiet für Füchse wurde 2021 und 2022 schrittweise nach Westen erweitert und die Bekämpfungsmaßnahmen intensiviert. Neben der verpflichtenden Tollwutimpfung für Hunde sind im Tollwutgebiet aktuell auch Katzen jährlich zu impfen (Quelle).
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist der Transport von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von tollwütigen oder nicht geimpften Welpen zu bekämpfen.
In Anbetracht der Krise aufgrund der kriegerischen Handlungen in der Ukraine ist mit vermehrten Einreisen von flüchtenden Personen in Begleitung ihrer Heimtiere zu rechnen. Im Zusammenhang mit Tollwut haben sich die EU Mitgliedsstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission auf erleichtere Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen geeinigt: Flüchtlinge in Begleitung ihrer Heimtiere können aktuell ohne weitere Auflagen in die EU einreisen und innerhalb der EU weiterreisen. Von den gesetzlichen Vorgaben nach VO (EU) Nr. 576/2013 (abgeschlossene Tollwut-Grundimmunisierung samt einer Titerbestimmung und Wartezeit) wird abgesehen.
Berechnungen des deutschen Friedrich-Loeffler-Instituts ergaben für die Ukraine, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein ungeimpfter Hund oder eine ungeimpfte Katze zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes in der Inkubationsphase befindet, etwa 1:300.000 beträgt. Bei geimpften Hunden und Katzen ist die potentielle Gefahr des Ausbruchs der Tollwut noch geringer. Allerdings sollte bei einem entsprechenden Vorbericht und bei einer unklaren Symptomatik unbedingt immer auch an die Tollwut gedacht werden (Quelle).
Ukrainische Flüchtlinge, die sich mit ihren Tieren bei der Behörde oder niedergelassenen Tierärzt:innen melden, werden ersucht ihre Kontaktdaten und Daten zum Tier, inkl. Kennzeichnung oder Begleitdokumente sowie den Impfstatus bekanntzugeben. Sollten diese Tiere noch nicht ausreichend gekennzeichnet sein und/oder keine Tollwutimpfung erhalten haben, wird dringend empfohlen, diese Tiere zu kennzeichnen und gegen Tollwut zu impfen.
Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen von den Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlinge in Begleitung von Heimtieren finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Die letzte Zirkulation von Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen diagnostiziert. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.Quellen
ADIS, Europäische Kommission, FLI, Ukraine - Ausnahmen von den Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlingen in Begleitung von Heimtieren - KVG, Rabies-Bulletin-Europe;Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.04.2022) wurden in Europa keine BT-Fälle gemeldet. Nach den letzten gemeldeten Fällen in Portugal im November 2021 (BTV Serotyp 4) ist somit in einem Zeitraum von vier Monaten keine Meldung von BT-Fällen mehr in das ADIS eingegangen.
Entsprechend den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ist auch im Winter 2021/2022 eine deutliche Reduzierung der BT-Fallzahlen und ein, der Datenlage nach, vollständiges Erliegen des Seuchengeschehens in Europa zu beobachten. Begründet ist dies durch das Fehlen der Insekten als Überträger. Weitere Informationen der EU, einen Rückblick auf die Zonen mit dem entsprechenden Seuchenstatus und die zirkulierenden Serotypen als Karte und Tabelle finden Sie hier.
In den Jahren 2008 und 2009 traten die ersten BT-Fälle (Serotyp 8) in Österreich auf. Im Zuge eines Seuchenzuges in Südosteuropa wurde 2015 und 2016 auch BTV Serotyp 4 in Österreich nachgewiesen. Seit 2017 wurde bundesweit kein weiterer BT-Fall mehr festgestellt, und 2018 wurden sämtliche BTV-4 Restriktionszonen aufgehoben. Mit 01.12.2021 begann in Österreich die vektorfreie Zeit, sie endet am 30.04.2022. Das Risiko für Österreich wird derzeit als gering eingestuft.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Informationen der EU zu den Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen des neuen Tierseuchenrechts finden Sie hier.
Aktualisiert: 08.09.2023