Informationen zu Saat- und Pflanzgut

Saat- und Pflanzgut, welches wertvolle genetische Eigenschaften aufweist, gilt als Fundament unserer Lebensmittelerzeugung. Es muss daher strengen Anforderungen entsprechen, um jede Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier oder negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Verarbeitung und die Produktqualität zu verhindern. Gesundes, erstklassiges Saatgut hochwertiger zugelassener Sorten trägt dazu bei, die Versorgung unserer Bevölkerung mit heimischen Lebens- und Futtermitteln sowie die Versorgung der Industrie mit Rohstoffen von höchster Qualität sicherzustellen.

Saat- und Pflanzgut unterliegt aufgrund seiner Bedeutung strengen nationalen und internationalen Regelungen. Der Saatgutverkehr ist EU-weit und – durch die OECD-Saatgut-Schemata – weltweit harmonisiert. Jede Saatgutpartie am Markt wird vor dem Inverkehrbringen auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüft sowie behördlich zertifiziert und zugelassen. Zuständige Behörde für die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES).

Saatgut-Zertifizierung

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist die zuständige Behörde erster Instanz für die Qualitätssicherung des in Verkehr gebrachten Saatgutes. Hier finden Sie Details über das Antragsverfahren zur Saatgutzertifizierung.
Das Verfahren der Saatgutanerkennung bzw. Saatgutzertifizierung sichert die Qualität des Saatgutes und damit den Wert für den Anbau. Die Nachvollziehbarkeit über alle Produktionsschritte hinweg ist zentraler Bestandteil des Zertifizierungssystems. Im Zuge der Kontrolle des Saatgutmarktes wird zum einen das Zertifizierungssystem evaluiert; zum anderen wird sichergestellt, dass kein minderwertiges, nicht -zugelassenes oder nicht-zertifiziertes Saatgut in Verkehr gebracht wird.

Zertifizierungspflichtig ist Saat -und Pflanzgut aller für die Ernährung wichtigen landwirtschaftlichen Kulturarten.

Saatgut-Gesundheit

Der Gesundheitszustand des Saatgutes ist maßgeblich für die Ertragssicherheit und die Erntegutqualität. Als kompetenter Dienstleister für die Untersuchung der Gesundheit und Beschaffenheit des Saat- und Pflanzgutes stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Informationen zu unserem Service finden Sie hier.

Mit einer zweckmäßigen Maßnahmensetzung, etwa durch die chemische Beizung wurden samenbürtige (durch den Samen übertragbare) Krankheiten zurückgedrängt. Gegenwärtig haben die Anforderungen an den Gesundheitszustand des Saatgutes aber wieder massiv an Bedeutung gewonnen. Die Beurteilung des Gesundheitszustandes von Saatgut ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Infiziertes Saatgut stellt bei samenbürtigen Krankheitserregern die Basis für massive Krankheitsentwicklung im Bestand dar. Dadurch wird der Wert von Pflanzenbeständen verringert und die Erntegutqualität vermindert
  • Mit infiziertem Saatgut werden Krankheitserreger in Regionen oder auf Feldbestände verschleppt, in denen der Erreger bisher nicht auftrat
  • Samenbürtige Keimlingskrankheitserreger sind die Ursache für schlechte Keimfähigkeit und gefährden daher einen vollständigen und zügigen Feldaufgang
  • Ob Saatgutbehandlungen notwendig sind, wird durch die Testung auf saatgutrelevante Krankheitserreger ermittelt

Bio-Saatgut und Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial

Biobetriebe müssen grundsätzlich Bio-Saatgut verwenden. Wenn Sie wissen wollen welches verfügbar ist, besuchen Sie unsere Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank, vormals Bio-Saatgutdatenbank.

Laut der Verordnung (EU) 2018/848 ist in Biobetrieben die Anwendung von Pflanzenvermehrungsmaterial und speziell Saatgut, das nach den Bedingungen des Biolandbaus produziert wurde, verpflichtend. Um die Verfügbarkeit von Saatgut bzw. Pflanzenvermehrungsmaterial bestimmter Arten oder Sorten transparent zu machen, ist in der genannten Verordnung  die Einrichtung einer Bio-Pflanzenvermehrungsdatenbank festgesetzt. Darüber hinaus sind in dieser Verordnung auch die Verfahrensvorschriften bei Nichtverfügbarkeit der anzubauenden Kulturart oder nicht entsprechender Sorten geregelt (siehe Allgemeine Ausnahmegenehmigungen).

Die Aufnahme von Saatgutpartien einer Sorte bzw. der Gesamtheit von Pflanzenvermehrungsmaterial in die Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank ist seit dem Inkrafttreten der Regelungen gemäß (EU) 2018/848 kostenlos.  Für die Einmeldung in die Datenbank verwenden Sie das nachfolgende Formular. Biosaatgut aus dem Zertifizierungsverfahren mit einer positiven Bewertung wird direkt in der Datenbank aufgenommen.

Die Aufnahme von Saatgutpartien einer Sorte in die Bio-Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank ist seit dem Inkrafttreten der Regelungen gemäß (EU) 2018/848 kostenlos.

Gentechnik (GVO) in Saatgut

Österreich hat ein höchst effizientes Qualitätssystem zur Saatgut-Zertifizierung, das Sicherheit vom Ausgangssaatgut bis zur Vermarktung des saatfertigen Saatgutes bietet. Die Saatgut-Gentechnikverordnung sieht vor, dass die Erstuntersuchung einer Saatgutpartie in jedem Fall ein negatives Ergebnis aufweisen muss. Das bedeutet, dass keinerlei Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nachgewiesen werden dürfen.

GVO-Monitoringsystem

Seit 2001 wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) auf Basis der Saatgut-Gentechnikverordnung ein zuverlässiges GVO-Monitoringsystem bei den Kulturarten Mais, Sojabohne und Raps angewandt. Das Monitoringsystem kommt nicht nur im Anerkennungs- und Zulassungsverfahren von Saatgut, sondern auch im Zuge der Sortenzulassung zur Anwendung. Außerdem wird Saatgut, das aus EU- oder Drittländern nach Österreich gelangt und hier verkauft wird, kontrolliert. Diese Leistungen erbringen wir, indem wir die Samen- bzw. Blattproben weiter aufarbeiten und im Labor einer genauen Analyse auf GVO-Verunreinigungen unterziehen.

Mehr Informationen zum GVO-Monitoringsystem und zugehörige Berichte finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES).

Weiterführende Informationen

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) ist für den Aufgabenbereich Gentechnik federführend zuständig. Hier finden Sie umfassende Informationen zum Thema Gentechnik.

Export von Saatgut

Für den Export sowie die Wiederausfuhr von Saat- und Pflanzgut ist die Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen (PGZ) erforderlich. Die pflanzengesundheitlichen Erfordernisse des Bestimmungslandes und der Transitländer sind von der Exporteurin/ vom Exporteur bekannt zu geben.

Zuständig für die Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für Saatgut ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit. Pflanzengesundheitszeugnisse zur Ausfuhr von Konsumware werden in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptfrau bzw. den Landeshauptmann ausgestellt.

Umfassende Informationen finden Sie hier: Ausstellung Pflanzengesundheitszeugnis

Statistiken zu Saatgut

Auf der Website des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES)  finden Sie diverse Statistiken zum Thema Saatgut, wie z. B. zu Saatgutmengen, Saatgutqualität oder Anerkennungsflächen von Saatgutvermehrungen.

Kontakt

Leitung

DI Andreas Ratzenböck

Aktualisiert: 10.10.2023