Apfelschnecke

Pomacea

Steckbrief

Apfelschnecken werden häufig in Aquarien gehalten und fressen an aquatischen Pflanzenarten. Sie stellen aber auch ein Problem im Reisanbau dar und dürfen nicht in die EU eingeführt oder verbreitet werden.

Aussehen

Apfelschnecken zeichnen sich durch große, runde Schneckengehäuse aus, die über einen dünnen Gehäusedeckel verfügen. Neben den langen Fühlern oberhalb der Augen ist noch ein zweites Fühlerpaar am Maul zu finden. Da Apfelschnecken zu den Lungenschnecken gehören, müssen sie ihren Luftvorrat etwa einmal in der Stunde auffüllen. Um Luft zu holen formen sie eine Hautfalte an der Körperseite zu einer geschlossenen Röhre die sie zur Wasseroberfläche strecken.

Biologie

Apfelschnecken sind getrenntgeschlechtlich. Die Weibchen können sich selbst nicht befruchten und aus unbefruchteten Eiern schlüpfen keine Jungschnecken.

Apfelschnecken sind an die in den Tropen auftretenden Trockenperioden angepasst. Bei Bedarf können sich diese Schnecken in feuchter Erde eingraben und den Deckel ihres Gehäuses verschließen.

Schadsymptome

Da Apfelschnecken die Pflanzenstängel unterhalb des Wasserspiegels durchtrennen, ist das erste Symptom eines Schadens bei Reis ein reduzierter Pflanzenbestand.

Wirtspflanzen

Hauptnahrungsquelle von Apfelschnecken sind aquatische Pflanzenarten, wobei sie hier ein breites Wirtspflanzenspektrum aufweisen. Bei Nahrungsmangel ernähren sie sich auch von Algen, Detritus, Kleinkrebsen, Fischlaich, usw. In Asien gefährden eingeschleppte Apfelschneckenarten die Biodiversität und Funktionalität von aquatischen Ökosystemen (siehe EFSA Risikobewertung). In der Risikobewertung der EFSA werden die potentiellen Auswirkungen auf die Umwelt in der EU als massiv bewertet. Neben Sumpf- und Wasserpflanzen wird von Pomacea-Arten auch Reis gefressen.

Verbreitung

Die Familie der Apfelschnecken oder Ampullariidae stammt aus Süd- bzw. Zentralamerika und tritt weltweit in vielen tropischen und subtropischen Regionen, als auch gemäßigte Regionen (z.B. in Argentinien und in Japan), auf. Arten der Gattung Pomacea werden häufig in Aquarien gehalten.

Klimavergleiche des südlichsten Verbreitungsgebiets in Paso de las Piedras (Argentinien) mit Europa zeigen eine weitreichende klimatische Übereinstimmung (>80 %) mit Süd-, West- und Teilen Zentraleuropas, insbesondere, wenn eine Erwärmung von +2 °C von den durchschnittlichen Klimawerten 1961-1990 angenommen wird (siehe EFSA Opinion). Die EFSA bewertet daher das Risiko einer Etablierung in Flussläufen und Kanälen in den gefährdeten Gebieten als hoch.

Unklarheit besteht hinsichtlich der möglichen nördlichen Ausbreitungsgrenze der Apfelschnecke in Europa. Der dicht abschließende Kiemendeckel ermöglicht den Schnecken ungünstige Bedingungen (Trockenheit, kühlere Perioden) über mehrere Monate zu überdauern. Im nördlichsten Verbreitungsgebiet Japans überwinterte P. canaliculata bei Wassertemperaturen von 2 °C im Sediment von Wasserläufen.

Details zum derzeitigen Verbreitungsgebiet finden sie hier:

Pomacea insularum
Pomacea canaliculata

Ausbreitung und Übertragung

Ausbreitung auf natürlichem Wege:

  • Kleinräumig durch die aktive Nahrungssuche der Schnecken
  • Lokal durch die Wasserströmung

Von Menschen verursachte Ausbreitung:

  • Handel mit Schnecken
  • Die "Entsorgung" von Aquarien in natürliche Wasserläufe wird als Hauptverbreitungsweg angesehen
  • Eiablagen auf Bootsrümpfen führten zur Ausbreitung der Apfelschneckenpopulation in Asien, auch im Ebrodelta wurden an Booten anhaftende Apfelschnecken gefunden
  • Handel mit Aquarienpflanzen, an denen Eigelege anhaften

Wirtschaftliche Bedeutung

Der ökonomische Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen beschränkt sich hauptsächlich auf den Reisanbau, wo die Apfelschnecke ein gefürchteter Schädling ist.

Vorbeugung und Bekämpfung

Die Amtlichen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer sind verantwortlich, Kontrollen zur Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in ihrem Gebiet durchzuführen. Im Falle eines Verdachtes des Auftretens der Apfelschnecke in Gewässern in Österreich, muss dies an den Amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes gemeldet werden.

Phytosanitärer Status

Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/697/EU vom 08.11.2012 hat die Europäische Kommission Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Schnecken der Gattung Pomacea in die EU getroffen. Die Schutzmaßnahmen enthalten sowohl ein Einfuhrverbot für Schnecken der Gattung Pomacea, als auch Verbringungsbeschränkungen für Pflanzgut, das nur in Wasser oder in ständig mit Wasser gesättigter Erde wachsen kann.

Fachinformation

Warum wurden Schutzmaßnahmen verhängt?

2009 wurde die Apfelschnecke (P. insularum) im Ebrodelta in der Provinz Tarragona in Katalonien (Spanien) gefunden, im darauffolgenden Jahr auch in Reisfeldern. Sie breitete sich rasch aus und besiedelte im Oktober 2011 ca. 600 ha Reisfelder (20 km entlang des Ebro bzw. 130 km entlang von Bewässerungskanälen). (siehe dazu auch EPPO Global Database). 2011 ergriffen die spanischen Behörden - auf einer nationalen Risikobewertung begründete – Notmaßnahmen, um die weitere Ein- und Verschleppung der Apfelschnecke zu verhindern. Im Auftrag der EU-Kommission und basierend auf der Risikobewertung Spaniens erarbeitete die EFSA im Frühjahr 2012 ein wissenschaftliches Gutachten zum Risiko der Apfelschnecke für die EU.

EFSA Panel on Plant Health (PLH); Scientific Opinion on the evaluation of the pest risk analysis on Pomacea insularum, the island apple snail, prepared by the Spanish Ministry of Environment and Rural and Marine Affairs. EFSA Journal 2012;10(1):2552. [57 pp.] doi:10.2903/j.efsa.2012.2552.

Besondere Anforderungen bei der Einfuhr in die EU

Schnecken der Gattung Pomacea dürfen nicht in die EU eingeführt werden.

Darüber hinaus darf Pflanzgut (ausgenommen Samen) von Pflanzen, die nur in Wasser oder in ständig mit Wasser gesättigter Erde wachsen (z.B. Aquarienpflanzen) nur dann in die EU eingeführt werden, wenn für die Sendung ein Pflanzengesundheitszeugnis (engl. phytosanitary certificate) ausgestellt wurde. Darin muss bestätigt sein, dass die Pflanzen unmittelbar vor der Ausfuhr untersucht und als frei von der Apfelschnecke befunden wurden. Zusätzlich werden die Pflanzen noch am Ort der Einfuhr einer Gesundheitskontrolle (insbesondere Beschau auf Eigelege der Apfelschnecke) unterzogen.

Bedingungen für das Verbringen in der EU

Das Verbringen (der Handel) von Apfelschnecken in der EU ist verboten.

Aquarienpflanzen, die aus abgegrenzten Gebieten stammen (= Befallsgebiete der Apfelschnecke innerhalb der EU), benötigen für das Verbringen in nicht abgegrenzte Gebiete einen Pflanzenpass.

Beachten Sie, dass die Anforderungen für den Import und das Verbringen sämtliche Arten der Gattung Pomacea betreffen.

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Aktualisiert: 11.09.2023