In der vorliegenden Schwerpunktaktion wurde eine Bestandserhebung mittels Checklisten durchgeführt, inwieweit in Feinkosttheken Systeme zur Rückverfolgbarkeit offen angebotener oder portioniert und neu verpackter Waren eingerichtet sind und dadurch überprüft werden kann, zu welchem Zeitpunkt der von Hersteller:innen angegebenen Haltbarkeitsfrist die Waren an Endverbraucher:innen abgegeben werden bzw. ob diese Frist überschritten wird. Ziel ist die Etablierung nachvollziehbarer Systeme zur Sicherstellung der Genusstauglichkeit bei Waren, die in Feinkosttheken angeboten werden.
77 Checklisten wurden retourniert. Die meisten der revisionierten Betriebe (85,7 %) haben zumindest in Teilen Rückverfolgbarkeitssysteme implementiert. Die Praxistauglichkeit der Systeme ist jedoch häufig nicht gegeben. Im Rahmen der Aktion wurden 74 Proben aus ganz Österreich untersucht. Zwölf Proben (16,2 %) wurden beanstandet:
- Neun Proben (12 %) wurden auf Grund mikrobiologischer und/oder sensorischer Mängel als ungeeignet, wertgemindert, irreführend (VO (EU) Nr. 1169/2011) oder wegen Nichteinhaltung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 852/2004 beanstandet.
- Drei Proben (4 %) wiesen Kennzeichnungsmängel auf.
Die hohe Beanstandungsrate bezüglich der Genusstauglichkeit und Keimbelastung zeigt erhebliche hygienische Mängel beim Vertrieb von Waren durch Feinkosttheken auf.