Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei auf dem österreichischen Markt erhältlichem Spielzeug mit Süßwaren, das insbesondere für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist. Außerdem wurde die Kennzeichnung der dem Spielzeug beigefügten vorverpackten Süßwaren überprüft.
33 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 28 Proben wurden (teilweise mehrfach) beanstandet:
- Zwei Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt
- 33 Proben wegen Kennzeichnungsmängeln
- 23 Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet