Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, inwieweit das derzeit am österreichischen Markt befindliche Geschoßspielzeug den Anforderungen der europäischen Norm EN 71-1 entspricht und gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.
Es wurden 49 Proben aus ganz Österreich untersucht:
- insgesamt 26 Proben wurden beanstandet
Spielzeug muss zahlreiche Sicherheitsanforderungen erfüllen. Bei Geschoßspielzeug müssen Form und Aufbau von Projektilen sowie die Bewegungsenergie, die diese entfalten können, so gewählt werden, dass für den Benutzer des Spielzeugs oder für Dritte keine Verletzungsgefahr besteht.
Das Kapitel der Europäischen Norm EN 71 Teil 1 „Geschoßspielzeug“ ist grundlegend überarbeitet worden. In der neuen Version wurden neben der Einführung neuer Spielzeugkategorien (z. B. Spielzeugkatapulte) auch neue Prüfmethoden bzw. Bewertungskriterien festgelegt. Eine der grundlegendsten Änderungen ist das Erset-zen der Bewertung der „maximalen kinetischen Energie“ durch die „kinetische Energie je Flächeneinheit“. Hierfür wird neben der maximalen kinetischen Energie auch die Aufprallfläche eines Geschosses miteinbezogen. Weiters wurden für Geschoße mit Schaumstoff-Schaft und Saugnapf als Aufprallspitze hinsichtlich der Ablösbarkeit des Saugnapfes neue Kriterien festgelegt.
Auch die Bewertung von definierten, improvisierten Geschoßen (z. B. Bleistift oder Nagel) wurde als neue Prüfung hinzugefügt. Bis zum Ende der Übergangsfrist (28.2.2019) darf Spielzeug auch noch gemäß der „alten“ Version EN 71-1:2014 hergestellt werden.