Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Sicherheit von begehbarem Spielzeug

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Spielzeug



Endbericht der Schwerpunktaktion A-020-23

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011. 31 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 20 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:

  • eine Probe aufgrund von Sicherheitsmängeln
  • bei elf Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
  • neun Proben wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung
  • drei Proben wegen Mängel hinsichtlich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung
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Aktualisiert: 18.07.2022

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