Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011. 31 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 20 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- eine Probe aufgrund von Sicherheitsmängeln
- bei elf Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
- neun Proben wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung
- drei Proben wegen Mängel hinsichtlich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung