Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei Babypuppen und Babypuppensets.
52 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht, 21 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- Sieben Proben wegen Sicherheitsmängeln
- Fünf Proben wegen Kennzeichnungsmängeln
- 16 Proben aufgrund einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung