Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Sicherheit von Babypuppen und Babypuppensets

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Schwerpunkte Spielzeug



Endbericht der Schwerpunktaktion A-030-21

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung bzw. der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich sich auf dem österreichischen Markt befindlicher Babypuppen. 64 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 15 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:

  • Neun Proben wegen Sicherheitsmängel wie ablösbare bzw. vorhandene Kleinteile, deren Risiko noch nicht als „ernstes Risiko“ (entspricht „gesundheitsschädlich“) eingeschätzt wurde (z.B. ablösbare Wimpernkränze, Halteklammern, Gummiringe) und zugänglichem Füllmaterial
  • Bei fünf Proben wurde die Kennzeichnung beanstandet (vor allem auf Grund von zu Unrecht angebrachten Warnhinweisen)
  • Eine Probe wies Mängel bezüglich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung auf (mangelhafte CE-Kennzeichnung)
  • Acht Proben wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung

Bezüglich der untersuchten Chemikalien (verbotene Phthalate) war bei der diesjährigen Aktion keine Probe zu beanstanden.

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Schwerpunkte Spielzeug



Aktualisiert: 18.07.2022

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