Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der auf dem österreichischen Markt befindlichen Babypuppen.
65 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 28 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- 22 Proben wurden wegen Sicherheitsmängeln beanstandet:
- zwei Proben auf Grund zugänglicher Knopfzell-Batterien wurden als „gesundheitsschädlich" beurteilt
- fünf Proben auf Grund verbotener Phthalate in hoher Konzentration wurden als „gesundheitsschädlich“ beurteilt
- 15 Proben auf Grund ablösbarer bzw. vorhandener Kleinteile (z. B. ablösbare Wimpern-kränze, Halteklammern, Gummiringe) und zugänglichem Füllmaterial. Ein beigelegter Puppenbuggy wies technische Mängel auf
- 23 Proben wegen fehlerhafter Kennzeichnung
- 17 Proben wegen fehlender oder mangelhafter EG-Konformitätserklärung
Bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren dürfen keine Kleinteile vorhanden sein bzw. sich keine kleinen Teile ablösen. Eine zusätzliche Anforderung betrifft u. a. auch die Sicherheit des Batteriefaches: Vor allem Knopfzell-Batterien stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Verschluckte Knopfzellen können innerhalb von Stunden im Magen zu korrodieren beginnen und Schwermetalle und ätzende Stoffe freisetzen.
Bestimmte Phthalate dürfen in Spielzeug nicht über 0,1 Massenprozent enthalten sein.