Ziel der Schwerpunktaktion war es, zu prüfen, ob bzw. inwieweit das derzeit am österreichischen Markt befindliche Spielzeug den Anforderungen hinsichtlich der akustischen Eigenschaften von Spielzeug der europäischen Norm EN 71-1 – insbesondere Z 4.20 – entspricht, und gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu nehmen.
72 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 27 Proben wurden zum Teil mehrfach beanstandet:
- neun Proben wurden auf Grund von Sicherheitsmängeln beanstandet
- bei neun Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
- 17 Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet
- eine Probe wurde wegen Mängeln gemäß der Spielzeugkennzeichnungsverordnung beanstandet (CE-Kennzeichnung nicht korrekt)