Ziel der Schwerpunktaktion war es, zu prüfen, ob das derzeit am österreichischen Markt befindliche Spielzeug den Anforderungen hinsichtlich der akustischen Eigenschaften von Spielzeug entspricht.
80 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
18 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- sieben Proben wurden (zum Teil mehrfach) auf Grund von Sicherheitsmängeln beanstandet
- bei sieben Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
- zehn Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet
- fünf Proben wurden wegen Mängel gemäß der Spielzeugkennzeichnungsverordnung beanstandet
- eine Probe wurde in Kombination mit Süßwaren vertrieben und hinsichtlich Mängel betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel beanstandet