Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011 mit besonderem Augenmerk auf die Migrationsgrenzwerte bestimmter Elemente, vorhandener bzw. eingesetzter Konservierungsmittel sowie die Überprüfung einer möglichen mikrobiologischen Kontamination.
45 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 20 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- eine Probe (Seifenblase) wurde auf Grund einer mikrobiologischen Kontamination beanstandet
- die übrigen Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängel bzw. fehlender oder mangelhafter EG-Konformitätserklärung beanstandet.