Ziel der Schwerpunktaktion war es, speziell für Kinder beworbene Produkte zu überprüfen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Untersuchung auf unerlaubte Stoffe wie Schwermetalle und andere Verunreinigungen sowie verbotene Stoffe und falsch oder nicht deklarierte Bestandteile (Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe, Farbstoffe) gelegt.
36 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Acht Proben wurden beanstandet:
- In einem Nagellackset wurden die verbotenen Stoffe (Styrol und N-Methylpyrrolidone) in geringen Konzentrationen nachgewiesen
- Zwei nicht zugelassene Farbstoffe (Basic violett 10 und 11:1) wurden nachgewiesen und der Konservierungsstoff Methylisothiazolinone (MI) darf in einem Nagellack nicht verwendet werden
- Ein nicht zulässiges Konservierungsmittel Benzisothiazolinone (BIT) wurde ebenfalls in einem Nagellack-Set nachgewiesen. Ein zulässiges Konservierungsmittel (Chlorphenesin) war nicht deklariert und das Nagellack-Set war nicht notifiziert.
- Der allergene Duftstoff Benzyl Alcohol war in Set mit Nagellacken nicht deklariert. Weiters wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt.
- Vier Proben wegen Kennzeichnungsmängel
Es wurden zwar verbotene Stoffe und nicht zulässige Bestandteile in den untersuchten kosmetischen Mitteln für Kinder gefunden, jedoch waren die Konzentrationen sehr gering, daher wurde keine Probe als gesundheitsschädlich beurteilt. Die Proben wurden dennoch beanstandet, da diese Stoffe zum Teil technisch vermeidbar gewesen wären und nicht absichtlich zugesetzt werden dürfen.