Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Schwermetalle und UV-aktive Stoffe in Kinderkosmetik (insb. Badezusätze)

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Kosmetik



Endbericht der Schwerpunktaktion A-002-24

Ziel der Schwerpunktaktion war es, speziell für Kinder beworbene Produkte zu überprüfen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Untersuchung auf unerlaubte Stoffe wie Schwermetalle und andere Verunreinigungen sowie verbotene Stoffe und falsch oder nicht deklarierte Bestandteile (Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe, Farbstoffe) gelegt.

36 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Neun Proben wurden beanstandet:

  • In einem Set mit grüner Glitter-Schminke wurde ein erhöhter Cadmiumwert nachgewiesen.
  • In einem Nagellackset wurden die verbotenen Stoffe (Styrol und N-Methylpyrrolidone) in geringen Konzentrationen nachgewiesen.
  • Zwei nicht zugelassene Farbstoffe (Basic violett 10 und 11:1) wurden nachgewiesen und der Konservierungsstoff Methylisothiazolinone (MI) darf in einem Nagellack nicht verwendet werden.
  • Ein nicht zulässiges Konservierungsmittel Benzisothiazolinone (BIT) wurde ebenfalls in einem Nagellack-Set nachgewiesen, ein zulässiges Konservierungsmittel (Chlorphenesin) war nicht deklariert und das Nagellack-Set war nicht notifiziert.
  • Der allergene Duftstoff Benzyl Alcohol war in einem Set mit Nagellacken nicht deklariert. Weiters war das Symbol des altersgruppenbezogenen Warnhinweises zu klein gedruckt.
  • Die übrigen Proben wegen Kennzeichnungsmängeln und fehlender Notifizierung.
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Aktualisiert: 18.07.2022

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