Ziel der Schwerpunktaktion "Säuglingsanfangs- und Folgenahrung auf Milchbasis" war eine Überprüfung dieser Produktgruppe. Da Kleinkinder besonders schutzwürdig sind, werden jedes Jahr Schwerpunktaktionen mit wechselndem Analysenumfang durchgeführt.
Es wurden 73 Proben aus ganz Österreich untersucht. 44 Proben wurden beanstandet (zum Teil wegen mehrerer Beanstandungsgründe):
- bei 39 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt
- 29 Proben wiesen zudem unzulässige Angaben über das Nichtvorhandensein von Gluten auf
- vier Proben wiesen unzulässige nährwertbezogene Angaben auf
- bei zwei Proben wurden Hygienemängel festgestellt (Bacillus cereus)
- vier Proben waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet (3-MCPD und Glycidylester)
- zwei Proben waren gesundheitsschädlich (hoher Gehalt an 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) inkl. Ester)
Der Großteil der Beanstandungen betraf Kennzeichnungsmängel bzw. den Hinweis auf die Glutenfreiheit der Produkte, der seit dem 20. Juli 2016 nicht mehr zulässig ist.
3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) inkl. Ester entstehen vor allem bei der Herstellung von pflanzlichen Fetten und Ölen. 3-MCPD gilt als möglicherweise krebserregend für den Menschen.
Bacillus cereus ist ein besonders widerstandsfähiges Bakterium.