Ziel der Schwerpunktaktion war eine flächendeckende Erfassung der Rückstandsbelastung mit Arzneimitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Umweltkontaminanten bei Milch, Eiern und Honig aus österreichischer Primärproduktion.
Es wurden 759 Proben aus ganz Österreich untersucht. Zwei Milch-Proben wurden beanstandet:
- eine Kuhmilch-Probe wegen Überschreitung des Höchstwertes des entzündungshemmenden Stoffes Diclofenac
- eine Schafmilch-Probe aufgrund der Überschreitung des Höchstwertes von Trimethoprim (Antibiotikum)
Gemäß Tierschutzgesetz ist ein Tierhalter verpflichtet, wenn erforderlich tierärztliche Hilfe heranzuziehen und Behandlungen erkrankter Tiere zu veranlassen. Die Feststellung, dass eine bakterielle Infektion vorliegt, muss ein Tierarzt treffen. Antibiotika zur Behandlung von Tieren sind in Österreich ohne Ausnahme rezeptpflichtige Tierarzneimittel, ihre Anwendung ist prinzipiell dem Tierarzt vorbehalten. Im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses im Tiergesundheitsdienst kann der Tierarzt den Tierhalter in die Nachbehandlung einbinden. Nach einer Behandlung müssen gesetzliche Wartezeiten nach der letzten Verabreichung eines Arzneimittels an ein Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln aus diesem Tier eingehalten werden. Rückstände dürfen festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten.