Ziel der Schwerpunktaktion A-014-18 „Primäre aromatische Amine in Nylonküchenartikeln“ war die Über-prüfung, ob die derzeitigen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Migration von primären aromatischen Aminen (kurz PAA) eingehalten werden.
Es wurden 45 Proben aus ganz Österreich untersucht.
- Eine Probe wurde aufgrund von PAA als gesundheitsschädlich beurteilt
Die Bezeichnung „primäre aromatische Amine“ (PAA) umschreibt eine Gruppe chemischer Verbindungen, die zum Beispiel bei der Herstellung von bestimmten Farbmitteln verwendet werden. Einige Vertreter dieser Substanzen sind krebserregend. Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen keine unerwünschten Stoffe in nachweisbarer Menge an die Lebensmittel abgeben (Migration). Die Nachweisgrenze liegt bei 0,01 mg/kg und gilt für die Summe der abgegebenen primären aromatischen Amine.