Ziel der Schwerpunktaktion „Plüschtiere“ war eine Überprüfung, ob die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Einsatzes verbotener Azofarbstoffe und die Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung 2011 eingehalten werden.
Es wurden 37 Proben aus ganz Österreich untersucht. 28 Proben wurden beanstandet:
- Überwiegender Beanstandungsgrund waren mangelnde/fehlende EG-Konformitätserklärungen bzw. Kennzeichnungsmängel
- Bei einer Probe bestand Erstickungsgefahr
- Keine Probe musste wegen verbotener Azofarbstoffe beanstandet werden
- Keine Probe musste wegen Entflammbarkeit beanstandet werden
Azofarbstoffe sind synthetische Farbstoffe. Für Spielwaren mit Textilien wie Plüschtiere dürfen Azofarbstoffe nicht in nachweisbaren Konzentrationen (> 30 mg/kg) verwendet werden.