Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln

Endbericht der Schwerpunktaktion A-010-17

Ziel der Schwerpunktaktion „Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln“ war es, Unterlagen von kosmetischen Mitteln hinsichtlich der Angabe von Nanomaterialen zu überprüfen.

Es wurden Unterlagen zu 13 Produkten aus ganz Österreich geprüft. Fünf Produkte wurden, basierend auf den Angaben in den Unterlagen, beanstandet:

  • bei drei Produkten konnte der zuständigen Behörde der Sicherheitsbericht nicht vorgelegt werden
  • zwei Produkte enthielten nicht erlaubte Farbstoffe in nano-Form

Die Europäische Kommission hat einen Katalog veröffentlicht, der die in Kosmetika eingesetzten Nanomate-rialien auflistet. Dieser Katalog basiert auf den Meldungen der Inverkehrbringer. Bei der Auswertung dieser Meldungen wurde festgestellt, dass einige unzulässige Stoffe gemeldet wurden bzw. dass auch fragwürdige Meldungen erfolgt sind. Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion wurden diese Meldungen österreichischer Unternehmen überprüft.

Aktualisiert: 18.07.2022

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