Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Nahrungsergänzungsmittel für Sportler

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Schwerpunkte Schadstoffe



Endbericht der Schwerpunktaktion A-048-18

Das Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der geänderten gesetzlichen Bestimmungen bei dieser Warengruppe.

97 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 27 Proben wurden beanstandet:

  • Bei einer Probe war der Zinkgehalt so hoch, dass die tolerierbare Aufnahmehöchstmenge deutlich überschritten wurde
  • 26 Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet

In der Vergangenheit unterlagen Lebensmittel für Sportler aus lebensmittelrechtlicher Sicht den Spezialregelungen für „diätetische Lebensmittel“. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 gelten „Sport-lerlebensmittel“ nunmehr als „Lebensmittel (des Allgemeinverzehrs)“; d. h. sie unterliegen den strikten rechtlichen Vorgaben hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben. Ähnlich wie Nahrungsergänzungsmittel wird diese Lebensmittelkategorie primär aufgrund ihrer (vermeintlichen) physiologischen Wirkungen und weniger aus Genussgründen verzehrt.

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Schwerpunkte Schadstoffe



Aktualisiert: 18.07.2022

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