Das Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der geänderten gesetzlichen Bestimmungen bei dieser Warengruppe.
97 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 27 Proben wurden beanstandet:
- Bei einer Probe war der Zinkgehalt so hoch, dass die tolerierbare Aufnahmehöchstmenge deutlich überschritten wurde
- 26 Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet
In der Vergangenheit unterlagen Lebensmittel für Sportler aus lebensmittelrechtlicher Sicht den Spezialregelungen für „diätetische Lebensmittel“. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 gelten „Sport-lerlebensmittel“ nunmehr als „Lebensmittel (des Allgemeinverzehrs)“; d. h. sie unterliegen den strikten rechtlichen Vorgaben hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben. Ähnlich wie Nahrungsergänzungsmittel wird diese Lebensmittelkategorie primär aufgrund ihrer (vermeintlichen) physiologischen Wirkungen und weniger aus Genussgründen verzehrt.