Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte für Methylsalicylat und die Überprüfung der Auslobungen.
42 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Acht Proben wurden zum Teil mehrfach beanstandet:
- Bei drei Proben waren die Höchstgehalte für Methylsalicylat überschritten
- Bei einer Probe führten die Gehalte an Methylsalicylat zu einer Einstufung als Arzneimittel
- Zwei Proben wiesen unzulässige krankheitsbezogene Angaben auf
- Eine Probe wurde wegen mangelnder Kennzeichnung beanstandet
- Eine Probe wurde aufgrund fehlender Notifizierung beanstandet
- Eine weitere Probe wurde infolge einer unzulässigen Werbeaussage beanstandet