Ziel der Schwerpunktaktion war es, Informationen über die Metalllässigkeit von am österreichischen Markt befindlicher bunt dekorierter Kinder-, Souvenir-, Handwerks- bzw. Manufakturware aus Keramik und Porzellan zu erlangen. Der Fokus lag hierbei auf Produkten, die von Unternehmen selbst hergestellt oder importiert werden.
61 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 32 Proben wurden beanstandet:
- 30 Proben wurden nach der Keramik-Verordnung Nr. 893/1993 beanstandet
- fünf Proben wurden hinsichtlich der Verordnung über Materialien mit Lebensmittelkontakt (EG) Nr. 1935/2004 (Rückverfolgbarkeit) beanstandet
- eine Probe wurden hinsichtlich einer Irreführung - unzutreffende Eigenschaften (§ 5 Abs. 2 Z 2 LMSVG) beanstandet.
Bei keiner der Proben kam es zu einer Überschreitung der Grenzwerte für die Metalllässigkeit. Die Beanstandungen nach der Keramik-Verordnung beruhten zur Gänze auf mangelhaften Kon-formitätserklärungen.